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Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen braucht Gesetzesänderungen auf Bundes- und Länderebene.
„Die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder spielen eine zentrale Rolle für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Mittlerweile existieren in einigen Gesetzen gute Standards, die es in die Breite zu tragen gilt. Daneben sind weitere Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK erforderlich“, so Catharina Hübner, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention und Leiterin des Projekts Monitoring-Stelle Berlin.
Zu diesem Ergebnis kommt der heute veröffentlichte Rechtsvergleich der Behindertengleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene der Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Mit Blick auf die Umsetzung der UN-BRK wurde zu elf Schlüsselthemen verglichen, ob diese in den jeweiligen Gesetzen vorhanden und wie sie gegebenenfalls konkret ausgestaltet sind. Die sich ergebenden Verbesserungsbedarfe werden durch Empfehlungen zu Gesetzesänderungen auf Bundes- sowie Landesebene in dazugehörigen Factsheets aufgeführt.
Verglichen wurden etwa der Behinderungsbegriff, die Verankerung von „angemessenen Vorkehrungen“, Regelungen zu barrierefreier Kommunikation und zum Verbandsklagerecht sowie zur Einrichtung einer Fachstelle Barrierefreiheit, einer Schlichtungsstelle und eines Partizipationsfonds, die Rechtsstellung der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und die Beauftragung einer unabhängigen Monitoringstelle. Eine Ergänzung der Übersicht um die Regelungen zu den Beiräten für Menschen mit Behinderungen, zur Teilhabeberichterstattung und zur Normenprüfung ist geplant.
Wichtige Punkte dabei:
Den kompletten Artikel sowie Downloadmaterial finden Sie hier.