BSK-Kontaktstelle Bargteheide: „Seit Jahren wird Inklusion angekündigt – umgesetzt wird sie nicht.“

Barrierefreiheit bleibt Versprechen – Aktivist*innen kritisieren BGG-Gesetzentwurf als Rückschritt

Die aktuelle Debatte um die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zeigt vor allem eines: Deutschland tritt bei der Barrierefreiheit weiterhin auf der Stelle.

von ak

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  • Aus dem Verband

Bereits vor Jahren kritisierten Aktivist*innen und Verbände die mangelnde Verbindlichkeit gesetzlicher Regelungen. An dieser Situation hat sich bis heute kaum etwas geändert. Auch der aktuelle Gesetzentwurf stößt auf breite Kritik – von Fachverbänden, Politik und Selbstvertretungen.

So wird der Entwurf ein „schlechter Witz“, da zentrale Verpflichtungen weiterhin fehlen und insbesondere die Privatwirtschaft weitgehend ausgenommen bleibt. 

Zwar gibt es Verbesserungen im öffentlichen Bereich, etwa beim Abbau von Barrieren in Bundesgebäuden. Doch selbst hier reichen die Zeitvorgaben bis weit in die Zukunft: vollständige Barrierefreiheit ist teilweise erst bis 2045 vorgesehen. Gleichzeitig bleiben verbindliche Regelungen für den privaten Sektor unzureichend – obwohl gerade dort ein Großteil der alltäglichen Barrieren entsteht. Verbände kritisieren seit Jahren genau diesen Punkt.

Andreas Reigbert, Leiter der Kontaktstelle Bargteheide des BSK, sagt: „Was wir erleben, ist ein politisches Déjà-vu. Die Probleme sind seit Jahren bekannt – aber sie werden immer wieder vertagt.“ Auch der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) fordert seit langem klare gesetzliche Verpflichtungen statt unverbindlicher Absichtserklärungen. (hier ein älterer Artikel dazu)
„Barrierefreiheit darf kein Zukunftsprojekt sein. Wir benötigen sie jetzt!“, so Reigbert weiter.

Die aktuelle Reform droht, dieses Recht erneut aufzuschieben. Statt verbindlicher Fristen und klarer Sanktionen setzt der Entwurf weiterhin auf Ausnahmen und lange Übergangszeiten.
Dabei ist die Realität eindeutig: Millionen Menschen in Deutschland stoßen täglich auf Barrieren – im öffentlichen Raum, im digitalen Alltag und bei privaten Dienstleistungen.
Ohne echte Verpflichtungen bleibt Inklusion ein Versprechen.

Der BSK fordert daher weiterhin eine grundlegende Nachbesserung des Gesetzentwurfs – mit klaren Fristen, wirksamen Kontrollen und verbindlichen Regeln auch für die Privatwirtschaft.