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Massive BSK-Kritik

Barrierefreie Mobilität soll unverbindlicher und Frist gestrichen werden

Der geplante Bürokratieabbau im „Bürokratierückbaugesetz Verkehr“ geht zulasten von Menschen mit Behinderungen, Senior*innen, Familien mit Kinderwagen und anderen mobilitätseingeschränkten Menschen.

von Jörg Bechtold

Stempel mit "Denied"
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  • Aus dem Verband

Die Bundesregierung plant im Rahmen des vom Kabinett im Juli 2026 beschlossenen „Bürokratierückbaugesetz Verkehr“ wieder einmal auf Kosten von Menschen mit Behinderungen, Senior*innen sowie Familien mit Kinderwagen und kurzfristig Mobilitätseingeschränkten Menschen einen haltlosen Bürokratieabbau. Parallel will die Regierung wieder einmal keine ausreichenden finanziellen Mittel für die Förderungen für die Verbesserung einer barrierefreien Mobilität an Länder und Kommunen bereitstellen, wie von der rechtsverbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) insbesondere in den Artikeln 9 und 20 sowie auch vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) seit Jahren gefordert. 

Die Bundesregierung formuliert in der Begründung im Gesetzentwurf: „Vollständige Barrierefreiheit zu erreichen, ist wünschenswert, aber nicht realistisch.“ Dies ist laut des BSK absolut realitätsfern und eine scharf zurückweisende Ignoranz der UN-BRK. 

Die bisherige geltende Regelung im Personenbeförderungsgesetz war laut des Verbandes schon zu unverbindlich ausgestaltet, deshalb wurden bisher nur wenige Haltestellen und Fahrzeuge im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) barrierefrei gestaltet. Es fehlen leider viel zu oft funktionierende Fahrstühle und barrierefreie Fahrgastinformationen für gehörlose Menschen sowie Angebote in Leichter Sprache. Ebenso gibt es zu wenige Leitsysteme und barrierefreie Ticketautomaten für blinde und sehbehinderte Fahrgäste. Diese Regelung nun aber noch weiter aufzuweichen, ist angesichts des benötigten Bedarfs das völlig falsche Signal. 

Durch das Streichen einer konkreten Frist und die neu geplanten, aber wenig verbindlichen Regelungen, werden zukünftige barrierefreie Bauvorhaben und Umbaumaßnahmen massiv gefährdet. Eine selbstbestimmte Mobilität gemäß der UN-BRK rückt damit in weite Ferne, da die Baumaßnahmen im ÖPNV noch stärker von der politischen Prioritätensetzung und der kommunalen Haushaltssituation abhängig gemacht werden.

Der BSK fordert die Bundesregierung deshalb auf, verbindliche Regelungen mit einer bindenden Frist zu vereinbaren und ausreichend finanzielle Mittel des Bundes für finanzschwache Kommunen und Bundesländer für Investitionen in barrierefreie Verkehrsinfrastruktur des ÖPNV bereitzustellen.