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BAG SELBSTHILFE zum Entwurf des Barrierefreiheitsgesetzes

Marktüberwachung über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen darf keine Ländersache sein!

von ak

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  • Aus dem Verband

Marktüberwachung über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen darf keine Ländersache sein!

Der gestern vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegte Referentenentwurf eines Barrierefreiheitsgesetzes bedarf nach Ansicht der BAG SELBSTHILFE Nachbesserung.

Der Entwurf überführt Anforderungen aus dem europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882-EAA) in nationales Recht und sieht vor, dass der Vollzug des Gesetzes bei den Bundesländern liegen soll. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die grundsätzlichen Bestrebungen des Gesetzgebers die Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten in Deutschland voranzutreiben.

Einer der wesentlichen Kritikpunkte am Entwurf ist aber, dass die Marktüberwachung über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und damit der Vollzug des Gesetzes bei den Bundesländern liegen soll. Im Hinblick auf ein wirkungsvolles Umsetzungsgesetz ist es jedoch von größter Bedeutung, dass die vorgesehenen Pflichten der Wirtschaftsakteure im Rahmen einer zentralen Organisation überprüft und überwacht werden. Aufgabenzuweisungen an Bundesbehörden lässt der Entwurf indes außer Betracht. Das Umsetzungsgesetz ist nur ein erster Schritt auf dem langen Weg zur Erreichung größtmöglicher Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Nach wie vor besteht im Hinblick auf die Verbesserung der Barrierefreiheit in Deutschland außerordentlicher Handlungsbedarf.

Zum vorliegenden Referentenentwurf eines Barrierefreiheitsgesetzes wird die BAG SELBSTHILFE eine Stellungnahme abgeben.

Kontakt

Team BSK e.V. – Peter Reichert

Peter Reichert
Pressesprecher

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