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Selbsthilfe ist unbezahlbar! #SELBSThilfeBESTIMMT
Die BAG-S will die Öffentlichkeit dafür sensibilisieren, dass die unverzichtbare Arbeit der Selbsthilfeorganisationen nur mit einer planbaren und ausreichenden Förderung seitens der gesetzlichen Krankenkassen möglich ist
Die Selbsthilfe basiert auf dem Prinzip des Vertrauens. Ein vertrautes Miteinander in der Selbsthilfegruppe, ein Vertrauen in die Selbsthilfeorganisation und ein Vertrauen in Autonomie der Interessensvertretung. Um dieses Vertrauen glaubwürdig herzustellen sind Neutralität und Unabhängigkeit für die Selbsthilfe ein besonders hohes Gut. Mit der Einführung des Monitoringverfahrens und der Einführung der Leitsätze zur Transparenz und Unabhängigkeit 2005 hat die BAG SELBSTHILFE gemeinsam mit dem Forum im Paritätischen Gesamtverband ein Selbstkontrollorgan eingeführt, das die Unabhängigkeit der Selbsthilfe von Wirtschaftsunternehmen garantiert. Zum 1. Juli dieses Jahres wurden diese Leitsätze noch einmal überarbeitet. Mit der Kampagne „Wir stehen für Transparenz und Unabhängigkeit - #SELBSThilfeBESTIMMT“ will die BAG SELBSTHILFE ihre 123 Mitgliedsorganisationen und zwölf Landesarbeitsgemeinschaften motivieren, ihr Statement für Unabhängigkeit und Transparenz öffentlich zu präsentieren. Dadurch soll unter anderem die Öffentlichkeit dafür sensibilisiert werden, dass die unverzichtbare Arbeit der Selbsthilfeorganisationen für chronisch kranke und behinderten Menschen nur mit einer planbaren und ausreichenden Förderung seitens der gesetzlichen Krankenkassen möglich ist.
„Die Selbsthilfe kann ihre Aufgaben nur dann glaubwürdig vertreten, wenn sie ihre Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber den anderen Akteuren im Gesundheitswesen wahrt. Mit dem Monitoringverfahren und den Leitsätzen für Transparenz und Unabhängigkeit, wurde eine Kontrollinstanz geschaffen, die Einflüsse auf die inhaltliche Ausrichtung der Selbsthilfe verhindert und somit dafür sorgt, dass sich die Angebote der Selbsthilfeverbände ausschließlich nach dem Interesse der Betroffenen ausrichten.
Im Leitfaden Selbsthilfeförderung nach §20h SGB-V werden die Anerkennung der Leitsätze als Fördervoraussetzung seitens der gesetzlichen Krankenkassen eingefordert. Um die Unabhängigkeit von Wirtschaftsunternehmen langfristig gewährleisten zu können, sind aber alle Selbsthilfeverbände und Organisationen auf eine gesetzlich festgelegte und ausreichende Förderung angewiesen. Dies ist seit Jahren leider nicht der Fall, was die Arbeitsbedingungen der Selbsthilfeverbände unnötig erschwert. Daher fordern wir hier dringend nachzubessern!“, sagt Dr. Martin Danner, Geschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Seit in Kraft treten der aktualisierten Leitsätze im Juli 2022 müssen alle Mitglieder der BAG SELBSTHILFE neben den Einnahmen von Pharmaunternehmen nun auch sämtliche Einnahmen offenlegen, die von Unternehmen stammen, die aufgrund der satzungsgemäßen Verbandsziele geeignet wären, Einfluss zu nehmen. Geht also beispielsweise ein Verband, der sich um Kinder mit Lernproblemen kümmert, eine Kooperation mit einem Schulbuchverlag ein, muss er diese veröffentlichen. Das gilt für alle Spenden von Wirtschaftsunternehmen, die in einem Wirtschaftsjahr eine Höhe von 300,- Euro überschreiten. Hier besteht steuerrechtlich die Pflicht die Spendeneinnahmen zu quittieren.
Sie finden es richtig und wichtig, dass sich Selbsthilfeverbände in Deutschland selbstbestimmt und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen mit ihrer Arbeit für chronisch kranke und behinderte Menschen stark machen? Dann unterstützen Sie unsere Kampagne auf Facebook und Instagram und geben Sie uns ein Like für Transparenz und Unabhängigkeit!
Kampagnenmaterialien stehen unter folgendem Link zum Download bereit: