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Barrierefreies Bauen - Alphabetisches Verzeichnis

Abstellplätze
Bereiche, in denen bei Bedarf der Wechsel vom Außen- auf den Gebäuderollstuhl vollzogen
oder auch z. B. ein Kinderwagen abgestellt werden kann.

Auditiv
Bereitstellung und Aufnahme von Informationen für/ über den Hörsinn/ die Ohren.
Aufmerksamkeitsfeld
In der Regel quadratisches Feld, das z. B. auf Verzweigungen von Leitstreifen, Niveauwechsel
oder Informationselemente aufmerksam macht.

Aufzüge
Sind entweder direkt oder präventiv vorbereitet im Bereich der Haupterschließung
anzuordnen. Sie müssen stufenlos erreichbar und auch für Menschen mit eingeschränktem
Sehvermögen und/ oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut
auffindbar sein.

Barrierefreiheit
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle
Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete
Lebensbereiche, wenn sie für Menschen in der allgemein üblichen Weise,
ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und
nutzbar sind.

Barrierefreie Ergonomie
Prinzip der Gestaltung von Lebensräumen für diejenigen, die die weitestreichenden
Bedürfnisse haben. In den Fällen, wo dies nicht gelingt, ist der Lebensraum, das Produkt
und/ oder die Information zusätzlich im Zwei-Sinne- bzw. Zwei-Kanal-Prinzip zu
gestalten.

Bauliche Barrieren
Schranken, die die Nutzung gestalteter Lebensräume durch gebaute Hindernisse wie
Schwellen, Treppen, schmale Türen etc. erschweren und/ oder verhindern.
Sind durch frühzeitige und generelle Berücksichtigung barrierefreier Gestaltung kostenreduzierend
zu verhindern.

Bedienelement
Überwiegend mit der Hand zu betätigende Griffe, Drücker, Schalter, Tastaturen, Knöpfe,
Geldeinwürfe, Kartenschlitze u. ä. (gem. DIN 18040).
Bedienelemente müssen leicht wahrnehmbar und erkennbar, barrierefrei erreichbar
und zielorientiert benutzbar sein.

Bewegungsfläche
Erforderliche Fläche zur Nutzung eines Gebäudes und einer baulichen Anlage unter
Berücksichtigung der räumlichen Erfordernisse z. B. von Rollstühlen, Gehhilfen, Rollatoren.

Bodenindikator
Bodenelement mit einem hohen taktilen, akustischen und visuellen Kontrast zum
angrenzenden Bodenbelag (DIN 32984:2011-10 Bodenindikatoren im öffentlichen
Raum).

Bodenbeläge
Bodenbeläge müssen leicht und erschütterungsfrei befahrbar und rutschhemmend sein.

Brandschutz
Verursacht oft konkurrierende Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung (z. B.
Brandschutztüren). Muss zusammen mit den barrierefreien Anforderungen berücksichtigt
und z. B. durch technische Lösungen wie Feststellanlagen an Brandschutztüren
umgesetzt werden. Frühzeitige Planungen, ein Brandschutzkonzept und Gespräche
mit den maßgeblichen Personen helfen, Probleme zu erkennen und auszuräumen.

Brüstungen
Brüstungen von Fenstern in Aufenthaltsräumen und Freisitzen sollten ab 60 cm über
Oberkante Fertigfußboden (OFF) eine Durchsicht ermöglichen.
Kapitel 1 – Alphabetisches V erzeichnis

Denkmalschutz
Verursacht oft konkurrierende Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung (z. B.
nachträglicher Rampenanbau vor Haupteingang). Muss zusammen mit den barrierefreien
Anforderungen gewichtet (Priorität wird politisch bestimmt) und meist mit
entsprechenden Kompromissen berücksichtigt werden. Frühzeitige Planungen und
Gespräche mit den maßgeblichen Personen helfen, Probleme zu erkennen und auszuräumen.

DIN-Fachbericht 124
Der DIN-Fachbericht 124:2002 informiert darüber, wie technische Produkte barrierefrei
entwickelt, hergestellt, aufgestellt und eingerichtet werden können, um sie damit
an die Fähigkeiten der Nutzer anzupassen.

Duschplätze
Duschplätze sind zum angrenzenden Bodenbereich des Sanitärraumes niveaugleich
zu gestalten.

Elektroinstallation
Bei der Elektroinstallation ist darauf zu achten, dass Schalter und Steckdosen auch
aus sitzender Position erreichbar sind.

Flure
Flure müssen ausreichend breit (nutzbare Breite von mindestens 1,50 m, besser
1,80 m) sein.

Freisitz
Wenn der Wohnung ein Freisitz (Terrasse, Loggia oder Balkon) zugeordnet wird, muss
dieser barrierefrei nutzbar sein.

Greifbereich
Horizontal oder vertikal definierter Bereich, der zum Erreichen eines Bedienelementes
mit der Hand oder mit der Hand und dem Arm erforderlich ist.

Handläufe
Treppenläufe und Zwischenpodeste sind beidseitig mit Handläufen zu versehen.
Handläufe müssen am Anfang und Ende der Treppenläufe so gestaltet sein, dass eine
Benutzung bereits vor der ersten und bis nach der letzten Stufe möglich ist.
Handläufe sind grundsätzlich in einer Höhe von 85 cm anzubringen. Handläufe müssen
griffsicher und gut zu umgreifen sein.

Haptisch
Bereitstellung und Aufnahme von Informationen für/ über den Tastsinn/ meist Hände.

Hörbehinderung
Hörbehinderung im Sinn dieser Norm umfasst sowohl Menschen ohne Hörvermögen
als auch Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen.

Horizontale Erschließung
Flächen eines Gebäudes, die einschließlich ihrer Bauteile und technischen Einrichtungen
der Erschließung von der öffentlichen Verkehrsfläche aus bis zum Ort der
zweckgemäßen Nutzung im Gebäude dienen (Zugangsbereich, Eingangsbereich,
Flure, Türen usw.). Wesentliche Elemente der horizontalen Erschließung sind die Verkehrs-
und Bewegungsflächen. Grundsätzlich müssen sie für die Personen bemessen
werden, die je nach Situation den größten Flächenbedarf haben.
Kapitel 1 – Alphabetisches V erzeichnis

Informationen
Informationen, die warnen (Priorität 1), der Orientierung bzw. der Information dienen
oder leiten sollen (Priorität 2), müssen neben der visuellen Darstellung auch auditiv
oder taktil erfassbar sein (Zwei-Sinne-Prinzip). 

Jalousien
Verschattungssysteme, die Licht- und Sonneneinfall an Fenstern regulieren. Müssen
aus sitzender Position bedient werden können.

Kognitive Einschränkungen
Kognitive Einschränkungen im Sinne dieser Norm sind z. B. Einschränkungen hinsichtlich
des Erkennens und Verstehens oder auch der Konzentrationsfähigkeit.

Kommunikationsanlagen
Kommunikationsanlagen (z. B. Gegensprechanlagen und Telefon) sind in die barrierefreie
Gestaltung einzubeziehen.

Kontraste
Eine kontrastreiche Gestaltung von Räumen beeinflusst die Orientierungsmöglichkeit
in Gebäuden und Räumen.

Küche
Bildet meist den Mittelpunkt des häuslichen Lebens und ist immer wiederkehrender
Anlaufpunkt. Da viele Funktionen durch die fixe Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen
(Steckdosen, Wasserleitungen, Abluft etc.) wenig bis gar nicht flexibel sind, muss
eine Küche grundsätzlich sorgfältig geplant werden.

Leuchtdichte 
Lichttechnische Größe, die der Helligkeit einer selbst leuchtenden oder angeleuchteten
Fläche annähernd entspricht (DIN 32975:2009-12 Gestaltung visueller Informationen
im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung).
ANMERKUNG: Sie wird gemessen in Candela pro Quadratmeter (cd/m2).

Leuchtdichtekontrast 
Relativer Leuchtdichteunterschied (hell/ dunkel) benachbarter Flächen. Die Kontrastwahrnehmung
kann durch Farbgebung unterstützt werden. Ein Farbkontrast ersetzt
nicht den Leuchtdichtekontrast. 

Mentale Barrieren
Schranken im Kopf von Menschen, die die Umsetzung barrierefreier Gestaltung behindern.
Müssen durch Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit und gute Beispiele beseitigt
werden.

Motorische Einschränkungen
Motorische Einschränkungen im Sinne dieser Norm sind z. B. Einschränkungen durch
Gehbehinderungen, Bewegungsbehinderungen z. B. der Arme sowie durch die Nutzung
von Mobilitätshilfen oder Rollstühlen.

Nachrüstung
Barrierefreie Gestaltung bedeutet auch präventive, nachrüstbare Ausstattung. So
kann z. B. die Installation eines Aufzuges vorgeplant (Fläche, Standort, Erschließungssystem)
werden oder ein Raum so gestaltet sein, dass sich die Nutzungseinheit durch
die Nachrüstung einer zusätzlichen Wand an die Bedürfnisse der Nutzenden anpassen
lässt. Im Bereich der Elektroinstallation kann durch präventive Planung neueste Technik
nachgerüstet werden.

Nahversorgung
Wesentliches Element eines barrierefreien Wohnumfeldes und Teil einer barrierefreien
Servicekette.

Notruf
Muss in Sanitärräumen nach DIN 18040-1 für Toiletten vorhanden sein. Es ist sicher
zu stellen, dass ein Notruf zur Nutzungszeit der Toilette eine Hilfe von außen veranlasst
(z. B. eine ständig besetzte Stelle nimmt den Hilferuf entgegen). 

Organisatorische Barrieren
Schranken, die bei Einrichtung und Betrieb barrierefrei gestalteter Lebensräume dazu
führen, dass eine Nutzung erschwert und/ oder verhindert wird. Sind durch Berücksichtigung
bei Firmenphilosophie und Hausordnung durch regelmäßige Kontrollen zu
verhindern.

Orientierungshilfe
Information, die alle Menschen, insbesondere Menschen mit sensorischen Einschränkungen
bei der Nutzung der gebauten Umwelt unterstützt.
ANMERKUNG: Bei Informations- und Leitsystemen sollte auch auf die Belange kognitiv
eingeschränkter Menschen geachtet werden.

Physische Barrieren
Schranken in den Bereichen Körperkraft, Motorik, sensorische Fähigkeiten. Sind durch
eine Gestaltung gemäß barrierefreier Ergonomie zu vermeiden.

PKW-Stellplätze
PKW-Stellplätze müssen möglichst in der Nähe der barrierefreien Zugänge angeordnet
sein.

Produkte
Begriff wird in dieser Broschüre als Synonym für Gegenstände verwendet, die eine
barrierefreie Nutzung der gestalteten Lebensräume ermöglichen. Produkt kann in diesem
Zusammenhang auch z. B. ein Gebäude sein.

Radabweiser
Um ein mögliches Abkippen zu verhindern, sind an Rampenläufen und -podesten
beidseitig Radabweiser in einer Höhe von 10 cm anzubringen.

Rampen
Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein. Die nutzbare Laufbreite von
Rampen muss mindestens 1,20 m betragen. Die Neigung von Rampenläufen darf maximal
6 % betragen – eine Querneigung der Rampe ist unzulässig. Es sind beidseitig
Handläufe und Radabweiser vorzusehen.

Sanitäranlage
Pro Sanitäranlage muss mindestens eine barrierefreie Toilette vorhanden sein.

Schlafräume
Sind für Menschen mit motorischen Einschränkungen und für Rollstuhlnutzende barrierefrei
zu dimensionieren, so dass bei nutzungstypischer Möblierung ausreichende
Bewegungsflächen vorhanden sind.

Sehbehinderung
Sehbehinderung im Sinne dieser Norm umfasst sowohl blinde Menschen als auch
Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen.

Sensorische Einschränkungen
Sensorische Einschränkungen im Sinne dieser Norm sind z. B. Einschränkungen der
klassischen fünf Sinne: Hören, Sehen, Riechen, Schmecken und Tasten.

Technische Hilfsmittel
Technische Hilfsmittel werden i. d. R. als individuelle Maßnahme bei Anpassungen im
Bestand verwendet.

Toiletten
Pro Sanitäranlage muss mindestens eine barrierefreie Toilette vorhanden sein.

Treppen
Bilden für sich bereits eine Barriere. Kurze Treppen sind möglichst zu vermeiden. Für
die Überwindung von größeren Höhenunterschieden (z. B. Etagenwechsel) unerlässlich
und in der Regel von der Bauaufsicht gefordert (1. Rettungsweg). Sie müssen
leicht und sicher zu begehen sein. Für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen
müssen die Elemente der Treppe leicht erkennbar sein.

Türen
Türen müssen deutlich zu erkennen, leicht zu öffnen und zu schließen und sicher zu
passieren sein.

Untere Türanschläge
Untere Türanschläge und -schwellen sind bei Neuplanungen unzulässig und bei Bauten
im Bestand zu vermeiden.

Unterlaufen
Das Unterlaufen von frei in begehbare Flächen ragenden Bauteilen wie Treppen ist
durch eine Absicherung, die im Zwei-Sinne-Prinzip gut wahrnehmbar ist, zu verhindern.

Vertikale Erschließung
Meint die Wechselmöglichkeit zwischen verschiedenen (Geschoss-) Ebenen. Eine
barrierefreie Nutzung verschiedener Ebenen ist nur möglich, wenn sie im 2-Kanal-
Prinzip (also z. B. Treppe und Aufzug oder Treppe und Rampe) erschlossen sind.
Visuell
Bereitstellung und Aufnahme von Informationen für/ über den Sehsinn/ die Augen.

Warnen/Orientieren/Informieren/Leiten
Informationen, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen auch
für Menschen mit sensorischen und/oder kognitiven Einschränkungen geeignet sein.
Die Vermittlung von wichtigen Informationen muss für mindestens zwei Sinne erfolgen
(Zwei-Sinne-Prinzip).

Waschplätze
Waschtische müssen unterfahrbar sein und den notwendigen Beinfreiraum in einer
Breite von 90 cm aufweisen.

Weitestreichende Bedürfnisse
Im Zusammenspiel mit dem Zwei-Sinne-/ Zwei-Kanal-Prinzip Teil einer barrierefreien
Ergonomie.
Die Berücksichtigung derer, die die weitestreichenden Bedürfnisse haben, ermöglicht
die Nutzung von Produkten auch durch alle anderen, deren Bedürfnisse geringer sind.
Wohnräume
Sind für Menschen mit motorischen Einschränkungen und für Rollstuhlnutzende barrierefrei
zu dimensionieren, so dass bei nutzungstypischer Möblierung ausreichende
Bewegungsflächen vorhanden sind.

Wohnumfeld
Teil der barrierefreien Kette, die für eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben für alle
wichtig ist. Besteht aus einer barrierefreien Infrastruktur in den Bereichen Öffentlicher
Personennahverkehr, Nahversorgung, Medizinische Versorgung, Freizeit, Kultur und
Soziales.

Zwei-Sinne-Prinzip
Gleichzeitige Vermittlung von Informationen für bzw. von mindestens zwei Sinnen, um
die barrierefreie Wahrnehmbarkeit und das Erkennen von Produkten und Informationen
zu ermöglichen.
BEISPIEL: Neben der visuellen Wahrnehmung (Sehen) wird auch die taktile (Fühlen,
Tasten z. B. mit Händen, Füßen) oder auditive (Hören) Wahrnehmung genutzt.

Zwei-Kanal-Prinzip
Schaffung von Alternativen, um die barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von
Produkten und Informationen zu ermöglichen.

Zugangs- und Eingangsbereiche
(Haupt-) Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei
erreichbar sein.