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Pflege/Assistenz

Neues aus dem Pflegestärkungsgesetz II

Verhinderungspflege - was muss ich beachten?

Pflege eines Angehörigen sicherstellen

Was müssen Pflegebedürftige und Angehörige, ob Sie nun selber pflegen oder die Pflege ein professioneller Pflegedienst übernimmt, im Falle des Falles tun, um die Pflege des nahen Angehörigen sicherzustellen?

Hilfestellung hierbei gibt Ihnen unsere Checkliste Pflege.
Hier erfahren Sie:

  • was Sie tun müssen
  • wen Sie fragen können
  • wonach Sie fragen müssen

Getreu dem Motto: „Information ist alles.“ So fällt es Ihnen leichter, den Pflegealltag und den eigenen Alltag zu organisieren. Wenn Sie berufstätig sind, können Sie sich bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen, um alles Nötige für die Pflege Ihres Angehörigen in die Wege zu leiten. Nähere Informationen auf: www.wege-zur-pflege.de

Was ist zu tun im „Fall des Falles“? Keine Angst, Sie brauchen nicht alles auf einmal zu tun; gehen Sie Schritt für Schritt und in Ruhe vor.

1) Nehmen Sie Kontakt zum örtlichen Pflegestützpunkt bzw. zur Pflegeberatungsstelle oder bei Krankenhausaufenthalt auch zum Krankenhaussozialdienst auf. Lassen Sie sich beraten!

2) Stellen Sie einen Antrag auf Pflegeeinstufung bei der Pflegekasse (bei der Krankenkasse ansässig ; Leistungsbeginn ab Antragstellung).

3) Stellen Sie - falls erforderlich - einen Antrag beim Sozialamt. Maßgeblich für den Leistungsbeginn ist hier der Tag der Antragstellung.

4) Bereiten Sie sich auf die Begutachtung des Medizinischen Dienstes vor! Wichtig: Führen Sie ein Pflegetagebuch! Bei der Begutachtung dürfen Personen Ihres Vertrauens anwesend sein. Pflegetagebücher erhalten Sie z. B. von der Pflegekasse oder von der Verbraucherzentrale.

5) Besuchen Sie einen Pflegekurs. Diesen gibt es kostenlos bei Pflegekassen und Pflegediensten. Schulungen zu Hause sind auch möglich.

6) Lassen Sie sich das Pflegegutachten nach erfolgter Einstufung durch die Pflegekasse (auch bei Ablehnung einer Pflegestufe) schicken. Prüfen Sie dieses sorgfältig und lassen Sie es sich ggf. erläutern. Pflegestützpunkte/ Pflegeberatungsstellen helfen Ihnen bei der Prüfung des Pflegegutachtens.

7) Pflegestützpunkte kennen Ihre Krankenkasse oder Sie finden sie im Internet unter: www.zqp.de/beratung-pflege

8) Prüfen Sie, ob die Voraussetzung für einen Schwerbehindertenausweis gegeben ist. Informationen dazu hat das Bürgerbüro vor Ort oder die ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung. Ein Schwerbehindertenausweis bringt unter Um- ständen Vergünstigungen bei den GEZ-Gebühren oder steuerliche Erleichterung.

9) Prüfen Sie die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege. Er- fragen Sie die Möglichkeit einer gesetzlichen Pflegezeit beim Arbeitgeber! Führen Sie ein Gespräch mit dem Arbeitgeber über flexiblere Arbeitszeiten. Berufstätige haben die Möglichkeit, bis zu sechs Monate Pflegezeit zu nehmen, wenn die Firma mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Lassen Sie sich beraten!

10) Nutzen Sie die Familienpflegezeit: Sie können sich bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen, wenn Sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Die Familienpflegezeit kann für pflegebedürftige nahe Angehörige mit mindestens Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet und die Arbeitszeit mindestens 15 Stunden pro Woche beträgt und Ihr Arbeitgeber 25 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt.

11) Nutzen Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von aktuell 125 Euro für Unterstützung im Alltag. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach Anbietern vor Ort.

12) Prüfen Sie die Möglichkeit von Tagespflege und anderen entlastenden Hilfen. Örtliche Pflegestützpunkte bzw. PfIegeberatungsstellen beraten Sie.

13) Geben Sie Ihre Berufstätigkeit auf keinen Fall ohne Beratung auf! Lassen Sie sich bei der Agentur für Arbeit beraten. Prüfen Sie eine mögliche freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung auf eigene Kosten.

14) Prüfen Sie bei Berufsaufgabe Ihre Weiterversicherung in der Krankenkasse. Hier berät Sie Ihre Krankenkasse. Falls keine Versicherung über den Ehepartner möglich ist und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, können Sie sich freiwillig weiter versichern auf eigene Kosten.

15) Bei einer Berufstätigkeit von 30 Stunden oder weniger pro Woche und mindestens 10 Stunden wöchentlicher Pflege besteht ab Pflegegrad 2 Rentenversicherungspflicht der Hauptpflegeperson! Dazu einen Antrag bei der Pflegekasse stellen! Regelmäßig prüfen, ob 10 Stunden Pflegeaufwand erreicht sind. Informationen unter: www.deutsche-rentenversicherung.de

16) Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (falls gewünscht) besprechen. Lassen Sie sich beraten, zum Beispiel von einem örtlichen Betreuungsverein!

Klare Absprachen sind hilfreich und wichtig! Nach der Sammlung von Informationen und Beratung entscheiden Sie gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und allen beteiligten Angehörigen, wie die Pflege zu Hause den persönlichen Wünschen gerecht wird und von allen gemeinsam getragen werden kann.

Organisieren Sie die Pflege zu Hause unter Beteiligung der gesamten Fa- milie. Es gibt viele Möglichkeiten, einen Angehörigen zu pflegen - sowohl in seiner eigenen Wohnung als auch bei Ihnen zu Hause.

Wichtig: Nehmen Sie frühzeitig Entlastungsangebote in Anspruch. Achten Sie auf Ihr Wohlergehen!

  • Lassen Sie sich beispielsweise von einem Pflegedienst unterstützen, so schaffen Sie sich stundenweise Freiräume.
  • Auch eine Tagespflegeeinrichtung kann eine erhebliche Entlastung bieten.
  • Darüber hinaus gibt es vielerorts Wohngemeinschaften für Men schen mit Demenz, fragen Sie die örtlichen Pflegestützpunkte/ Pflegeberatungsstellen.
  • Nehmen Sie Unterstützungsmöglichkeiten wahr, z.B. bei örtlichen Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige.

Entlastungsbetrag richtig nutzen

Seit Anfang 2017 gibt es den Entlastungsbetrag i.H.v. 125 Euro für alle Pflegegrade. Vor allem bei Pflegegrad 1 ist es wichtig genau zu überlegen, wie dieser genutzt wird, da es die einzige regelmäßige Leistung in Pflegegrad 1 ist die jemanden zusteht.

Ältere oder behinderte Menschen möchten möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben und den Alltag weitgehend selbstständig bewältigen.

Solange es geht unterstützen pflegende Angehörige und begleiten diesen Prozess oft allein. Meistens sind sie Krankenschwester, Koch, Putzhilfe, Fahrdienst und Manager verschiedener Dienstleistungen.

Der Gesetzgeber hat ab 2017 die Möglichkeit geschaffen, verschiedene Hilfeleistungen über einen Betreuungs- und Entlastungsbetrag zumindest anteilig, sicher zu stellen.

Leistungen der Pflegekasse