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Unser juristischer Partner Quirmbach & Partner zählt zu den Top-Kanzleien bei der Vertretung von Geschädigten nach Behandlungsfehlern und Verkehrsunfällen.
Kooperation
Der BSK kooperiert mit der Kanzlei Quirmbach & Partner im Bereich Haftungsrecht, insbesondere wenn es um Behandlungsfehler und Verkehrsunfälle geht.
Die Anwälte der Kanzlei bieten unseren Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung mit einer Einschätzung des jeweiligen Falles an. Nach dieser kostenlosen Erstberatung kann die Kanzlei weiterhin kostenpflichtig für Sie tätig sein, z.B. beim Aufsetzen von Schriftsätzen oder einer Vertretung vor Gericht.
Unterstützung bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz
Quirmbach & Partner ist unser Ansprechpartner im Bereich des Haftungsrechts im Zusammenhang mit unverschuldeten Verletzungen nach Behandlungsfehlern und Verkehrsunfällen. Quirmbach & Partner gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland und vertritt ausschließlich die Interessen der Geschädigten.
Die Kanzlei verfügt über 40 Jahre Erfahrung. Das kompetente und erfahrene Anwaltsteam hat sich auf die Krankheitsbilder Querschnittslähmung, Schlaganfall und Schädel-Hirn-Trauma spezialisiert und setzt Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz durch.
Neben den Haftungsrechtlern stellen Spezialisten für Versicherungs-, Arbeits- und Sozialrecht sicher, dass alle rechtlichen Fragen nach einem Behandlungsfehler oder einem Unfall mit schwerem Personenschaden kompetent unter einem Dach betreut werden.
Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Auf Wunsch ist auch ein persönliches Gespräch an einem der Standorte in Köln, Montabaur und Wiesbaden möglich.
Quirmbach & Partner zählt seit Jahren zu den Top-Kanzleien für Medizinrecht.
Michael Pinter
Abteilungsleiter Soziales
Telefon 06294/4281-42
E-Mail soziales@bsk-ev.org