Der BSk e.V. hat beim Gemeinsamen Bundesausschuss eine Stellungnahme eingereicht und darin kritisiert, dass die Beantragung des Krankengeldes für die Begleitperson nicht erst nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgen kann.
Online-Befragung im Rahmen einer Dissertation. Mit Ihrer Teilnahme
unterstützen Sie die Grundlagenforschung im Bereich der Bewertung von Fußverkehrsnetzen in Bezug auf die Barrierefreiheit.
Der BSK – eine Gemeinschaft für alle! Als Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (kurz BSK) stärken wir seit 65 Jahren die Rechte und Belange von Menschen mit Körperbehinderungen in ganz Deutschland. Ehrenamtlich geführt schaffen wir Bewusstsein, erreichen mehr Barrierefreiheit und informieren über gesundheitliche Themen. An oberste Stelle stehen die Interessen unserer Mitglieder, die wir auch auf politischer Ebene vertreten.
Bei Anliegen den Verband oder die Mitgliedschaft betreffend: Whatsapp 06294 4281-0 nutzen.
Der BSK ist vertreten in/im:
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