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Delegation aus Südkorea besucht BSK
Am 23. Juni begrüßte der BSK e.V. 12 Beamtinnen und Beamte, die einer Delegation aus Südkorea angehören. Ziel der Gruppe, die mit Play Travel aus Frankfurt a. M. gereist ist, war, sich Ort über das einzigartige Netzwerk des Vereins zu informieren.
Der Besuch fand im Rahmen eines internationalen Austauschs statt, bei dem die südkoreanischen Gäste Best-Practice-Beispiele aus der deutschen Selbsthilfe- und Behindertenarbeit kennenlernen wollten.
„Es war eine besondere Gelegenheit, den Besuchern unser Konzept näherzubringen und zu zeigen, wie es uns gelingt, seit 70 Jahren gemeinsam mit Betroffenen, Ehrenamtlichen und Institutionen ein inklusives Umfeld zu schaffen“, erklärte Ines Vorberg, Schatzmeisterin des BSK und Mitglied des vertretungsberechtigten Bundesvorstands.
Der BSK ist heute eine etablierte Institution mit etwa 3.500 Mitgliedern und 300 Ehrenamtlichen, die sich aktiv für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen. „Unsere Schwerpunkte liegen auf der umfassenden Beratung von Menschen mit Behinderungen, ihren Angehörigen sowie allen, die beruflich mit diesen Zielgruppen zu tun haben – von Architekten und Pflegekräften bis hin zu Verkehrsverbünden“, erklärte Marco Volk, Mitglied der Geschäftsstellenleitung des BSK. „Darüber hinaus leisten wir Aufklärungsarbeit, um Menschen zu ermutigen, die Vorteile von Inklusion zu erkennen und Barrierefreiheit aktiv umzusetzen.“
Ein weiteres großes Tätigkeitsfeld des BSK ist die politische Arbeit. Der Verein ist in zahlreichen Gremien, Ausschüssen und Behinderten(bei)räten vertreten. Besonders hervorzuheben ist die maßgebliche Beteiligung des BSK an der Anhörung der Behindertenverbände vor der Gemeinsamen Verfassungskommission im Jahr 1995. Diese führte zur Erweiterung des Artikels 3 des Grundgesetzes um den Zusatz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Ein bahnbrechendes Ergebnis, das den rechtlichen Rahmen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft stärkte. „Denn Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf vollständige Teilhabe – und das ist das Prinzip, das wir seit 70 Jahren vertreten“, betonte Ines Vorberg.
Der Besuch der südkoreanischen Delegation bot auch die Möglichkeit, mehr über die BSK-Tochtergesellschaften zu erfahren. Bei einem Rundgang durch die Werkstätten und einem Gespräch am Wohnzentrum EKWZ, das Platz für 80 Bewohner*innen bietet, erhielten die Gäste Einblicke in die täglichen Herausforderungen und Erfolge. Nadine Kress, Geschäftsführerin des EKWZ, erklärte den Südkoreaner*innen, wie die Finanzierung des Wohnzentrums für Menschen mit Behinderungen funktioniert. Dabei tragen die Bewohner*innen einen Eigenanteil der Kosten, während der Staat einen weiteren Teil der Finanzierung übernimmt. „Das Ziel ist es, den Bewohner*innen ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen. Viele von ihnen arbeiten zudem in der WfbM und verdienen sich etwas dazu.“
Die Werkstätten des BSK bieten nicht nur Arbeitsmöglichkeiten, sondern auch ein wenig finanzielle Eigenständigkeit. Denn die Beschäftigten erhalten ein so genanntes Werkstatt-Entgelt. Dieses setzt sich in der Regel zusammen aus den Erlösen der Werkstätten sowie aus einer kleinen staatlichen Zuzahlung, dem sog. Arbeitsförderungsgeld (AFöG). „Das Konzept, auf dem der BSK und seine Einrichtungen für Menschen mit Körperbehinderungen entstanden sind, ist einzigartig und wirklich wegweisend“, so Stefan Blank, Geschäftsführer der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. „In der Nachkriegszeit war es leider keine Seltenheit, dass Menschen mit körperlichen Einschränkungen gesellschaftlich ausgegrenzt und von vielen Lebensbereichen abgeschnitten waren – sei es von Wohnung, Familie oder Arbeit.“ Eduard Knoll und drei weitere Männer erkannten diese Not und gründeten 1955 den BSK, um genau diese Menschen zu unterstützen. „Die Werkstatt, die sie ins Leben riefen, war ein echtes Startup von Rollifahrern für Rollifahrer – ein Pionierprojekt, das auch die Grundlage für die heutigen Wohneinrichtungen legte“, so Blank weiter. Denn wer irgendwo arbeiten möchte, muss natürlich auch eine Bleibe im Umkreis haben.
Beim Gang durch die WfbM konnte sich die Delegation u. a. über die Aufbereitung und den Weiterverkauf gebrauchter Bücher, das Zerlegen von Altgeräten in der Verwertungsanlage sowie die Abteilung Industriemontage informieren, wo es u. a. um die Konfektionierung von Heimwerkbedarf geht.
Ein weiterer spannender Programmpunkt war die Besichtigung der Wäscherei, in der täglich 1.500 kg Wäsche gewaschen und gebügelt werden, was eine wichtige Einnahmequelle für die Einrichtungen des BSK darstellt.
Am Ende des Besuchs nahmen die südkoreanischen Gäste an der offiziellen Baustelleneröffnung des barrierefreien BSK-Gästehauses teil. Dieser symbolische Akt markiert den Start eines weiteren zukunftsweisenden Projekts des Vereins. „Mit dem Umbau des Gästehauses schaffen wir nicht nur barrierefreie Übernachtungsmöglichkeiten, sondern auch ein weiteres Beispiel für die hohe Qualität und Inklusion, die der BSK lebt“, erklärte Kristin Walter, Mitglied der Geschäftsstellenleitung, zum Abschluss des knapp dreistündigen Besuchs der Delegation.