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Die EU-Richtlinie 2102 verpflichtet öffentliche Stellen von der Bundes- über die Landes- bis zur kommunalen Ebene zu barrierefreien Webangeboten.
Verwaltungen wie Gerichte, Polizeistellen, öffentliche Krankenhäuser, Universitäten oder Bibliotheken müssen sich um die Barrierefreiheit ihrer Internetseiten und Apps kümmern. [Ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und in Teilen Schulen, Kindergärten und Krippen.]
Welche Online-Angebote öffentlicher Stellen fallen in den Geltungsbereich und wie sehen die Umsetzungsfristen aus?
Webauftritte
Auftritte, die nach September 2018 veröffentlicht wurden, müssen seit September 2019 zugänglich gestaltet sein, bestehende Websites seit September 2020
Intranet
Seit September 2019 müssen neue Intranet-Angebote barrierefrei entwickelt werden. Für vorher veröffentlichte Intranet-Anwendungen gilt dies erst bei grundlegender Überarbeitung
Mobile Anwendungen (Apps)
Für Apps gilt die Richtlinie seit Juni 2021