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Gesetzliche Grundlagen

Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das SGB II ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und bildet den wesentlichen Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, wobei letzteres im allgemeinen Sprachgebrauch als Hartz-IV-Gesetz bezeichnet wird.

Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) enthält die Vorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Mit dem SGB IX wurde das Rehabilitationsrecht und das Schwerbehindertenrecht in das Sozialgesetzbuch eingeordnet.

Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) regelt die Sozialhilfe in Deutschland. Dazu gehört auch die die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz
"Bundesteilhabegesetz (BTHG)" ist ein Bundesgesetz, mit dem der Gesetzgeber sich das Ziel gesetzt hatte, auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eine zeitgemäßere Gestaltung mit besserer Nutzerorientierung und Zugänglichkeit sowie eine höhere Effizienz der deutschen Eingliederungshilfe zu erreichen.

Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) bestimmt Voraussetzungen, Antragstellung und Leistungsumfang für Schwerbehinderte zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung und zur Erlangung einer Fahrerlaubnis.

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz "UN-BRK", ist ein von 182 Staaten und der EU durch Ratifizierung, Beitritt oder formale Bestätigung abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der die bislang bestehenden acht Menschenrechtsabkommen für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisierte.