Langfristiger Heilmittelbedarf für weitere Diagnosen und verdoppelte Höchstwerte bei der Ergotherapie
Kategorie: März 2021Von: ak
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf erweitert. In dieser Liste führt der G-BA Krankheiten und Krankheitsbilder auf, bei denen aufgrund der Schwere der Erkrankung von einem erhöhten Heilmittelbedarf ausgegangen wird. Patient:innen mit einer schweren und langanhaltenden funktionellen oder strukturellen Schädigung benötigen oft dauerhaft Heilmittel wie Krankengymnastik oder Sprachtherapie. Besteht ein langfristiger Heilmittelbedarf, kann eine Verordnung wiederholt für jeweils 12 Wochen ausgestellt werden.
In der Diagnoseliste für einen solchen Bedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) kommen durch den aktuellen Beschluss nun folgende Krankheitsbilder hinzu:
•Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems)
•Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion)
•blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica)
•Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes)
•Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)
•angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten
•schwere Verbrennungen oder Verätzungen
Außerdem hat der G-BA im Bereich der Ergotherapie bei zwei Diagnosegruppen die Höchstmenge der Verordnung heraufgesetzt. Damit soll die Versorgungssituation speziell von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen besser berücksichtigt werden.