BSK-Stellungnahme zur Impfverordnung
Kategorie: Dezember 2020Von: Peter Reichert
In einer Stellungnahme meldet sich jetzt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, zum vorliegenden Referentenentwurf der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Coronavirus – Impfverordnung, Corona – ImpfV) zu Wort.
Der BSK begrüßt die mit dem Referentenentwurf verfolgten grundsätzlichen Anliegen, Schutzimpfungen gegen das Coronavirus für die Risikogruppe der Menschen mit Behinderungen und ihrer Betreuungs- und Pflegekräfte vorrangig durchzuführen.
Neben der Forderung nach barrierefreien Impfzentren, erwartet der BSK, dass bei der Einschätzung zum erhöhten Risiko für einen schwerwiegenden Verlauf auch symptomatische Diagnosen auf Grund von Behinderungen und persönliche Assistenten berücksichtigt werden.
Den gesamten Wortlaut der Stellungnahme können Sie hier herunterladen