(bsk-pr) In deutschen Werkstätten für Menschen mit Behinderung gibt es insgesamt 240.000 Beschäftigte. 5.000-7.000 arbeiten in Außengruppen. Für diese Gruppe muss ein persönliches Budget für Arbeit eingerichtet werden.
Seit 2006 gibt es in Rheinland-Pfalz das Projekt, „Persönliches Budget für Arbeit“. Die Mittel, die normalerweise für Arbeit in der WfB eingesetzt werden, gehen über in eine tarifliche Entlohnung (den so genannten Helfertarif). Das Helfergehalt beträgt 1.200 Euro Es setzt sich aus der Eingliederungshilfe, die früher an die Werkstatt gezahlt wurde, und der Ausgleichsabgabe zusammen.
Die restlichen 30-40 % sind Arbeitgebergehalt, das in der Höhe analog zur Leistungsfähigkeit des Beschäftigten bemessen wird. Bisher werden davon keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlt. Die Teilnehmer am Projekt können jederzeit zurück in die WfB gehen. In Niedersachsen geht das Geld aus der Eingliederungshilfe an die Betriebe. Sie wird degressiv abgesenkt um die Mittel der Ausgleichsabgabe mit einzubeziehen: Insgesamt werden so ca. 50 % des Gehalts finanziert.
Das persönliche Budget soll in allen seinen Möglichkeiten die Eigenständigkeit behinderter Menschen stärken. Dies muss auch für ein Budget für Arbeit gelten. Dabei ist das Huckepack-Prinzip (Gelder aus einem bisher durchlaufenen Bereich werden beibehalten, um Leistungen für den ersten Arbeitsmarkt einzukaufen) anzuwenden.
Der BSK begrüßt diesbezügliche Aktivitäten in den einzelnen Bundesländern. So sind z.B. mit Stand 11.04.08 in Rheinland-Pfalz 67 behinderte Menschen mittels dieses Verfahrens in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden. Der BSK fordert die bundesweite Einführung des Budgets für Arbeit. Hierzu ist die Kooperation von Werkstätten, Kostenträgern etc. erforderlich. Mittels Zielvereinbarungen muss ein tarifgerechter Lohn für behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etabliert werden.
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