
Bereits im April 2008 haben 20 Länder beim Generalsekretär der Vereinten Nationen eine Ratifikationsurkunde hinterlegt. Damit ist die UN-Konvention seit dem 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Nach Informationen des PARITÄTISCHEN haben mit heutigem Datum bisher 25 Länder die Ratifizierung der UN-Konvention vorgenommen.
Deutschland hat die Ratifizierung bisher nicht vorgenommen, befindet sich aber in den Vorbereitungen dazu. Nach Informationen des BMAS wird das hierfür notwendige Vertragsgesetz vorbereitet. Es ist geplant, bis zum Ende des Jahres das notwendige Gesetzgebungsverfahren im Bundestag abzuschließen, so dass zu Beginn des Jahres 2009 die Ratifikation vorgenommen werden kann. Das BMAS befindet sich unabhängig von der Ratifizierung bereits im Gespräch mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte. An dem Institut soll nach Artikel 33 der Konvention die sog. "unabhängige Stelle" eingerichtet werden, die die Umsetzung der Konvention in Deutschland begleiten wird und dann wohl auch für die Berichterstattung gegenüber den Vereinten Nationen verantwortlich ist. Das BMAS hat nach Informationen des PARITÄTISCHEN zugesichert, die Verbände bei der Erstellung des Umsetzungsgesetzes rechtzeitig zu beteiligen.
Der Leiter des Deutschen Institut für Menschenrechte Dr. Heiner Bielefeld hat auf 15 Seiten das Innovationspotential der UN-Konvention beschrieben. In seinem Beitrag geht er auf
- die Bewußtseinsbildung und Würde
- die Überwindung des Defizit-Ansatzes
- die Forderung nach sozialer Inclusion und
- die inhaltliche Verbürgung und Umsetzungsverpflichtung ein.
Das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) hat einen Sonderbeitrag zur UN-Konvention veröffentlicht, Anlage. In dem Beitrag werden Ausführungen zu den folgenden Punkten gegeben:
- Teilhabe und Autonomie
- Stigmatisierung und Diskriminierung
- Bildung, Arbeit und Wohnen
- Medizin und Forschung
- sowie innovative Potential der Konvention
Einen Überblick über die UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen können Sie in der von der Aktion Mensch veröffentlichten Broschüre erhalten: "Ein großer Schritt nach vorne: das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen".
Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.
Die Aktion Mensch hat im Rahmen des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 05.05.2008 eine Unterschriftensammlung gestartet, mit der die Bundesregierung gedrängt werden soll, die UN-Konvention möglichst schnell zu ratifizieren.
Herr Lachwitz hat auf der Veranstaltung des PARITÄTISCHEN am 16.04.2008 wesentliche Punkte zur Konvention erläutert. Er ging dabei u. a. auf folgende Aspekte ein:
- den neuen Behinderungsbegriff in der Präambel der Konvention,
- die unabhängige Stelle (Artikel 33)
- die Gesundheitsleistungen (Artikel 25)
- den Bereich der Bildung (Artikel 24)
- die Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie dem bestehenden Betreuungsrecht (Artikel 12)
- der Abkehr von der Institutionalisierung (Artikel 19)
- die freiwillige Zustimmung zu medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen (Artikel 15)
Die Dokumentation des Fachtages des PARITÄTISCHEN vom 6.04.2008 ist geplant. Sie erhalten die Unterlage, sobald diese fertiggestellt ist.
© BSK e.V. 2007-2012 | W3C XHTML 1.0 | W3C CSS 2.0 | W3C WAI-AAA |