
(bsk-pr) Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung am 30. März 2007 in New York hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Zustimmung des Bundestags und Bundesrats einzuleiten. Dadurch sollte auch die Öffentlichkeit in Deutschland über den Inhalt der UN-Konvention aufmerksam gemacht werden. Zum 5. Mai, dem Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, äußert sich Irmgard Winkler, stellvertretende Bundesvorsitzende des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.:
„Die Leitlinie der UN-Konvention ist die Anerkennung von Menschen mit Behinderung als vollwertige Bürger ihrer jeweiligen Gesellschaft. Es ist mir unverständlich, weshalb die Ratifizierung in Deutschland durch die gesetzgebenden Organe Bundestag und Bundesrat noch nicht erfolgt ist. Für rund 6,6 Millionen Menschern mit Behinderung gibt es in Deutschland noch immer zu viele Barrieren im Alltag.
Mit der UN-Konvention soll auch eine gezielte Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange und Ansprüche von betroffenen Menschen erreicht werden. Dadurch wird auch der lange geforderte Paradigmenwechsel in der Gesellschaft eingeleitet: weg vom Behinderten als Fürsorgeempfänger und hin zum gleichwertigen Bürger.
Für unsere ehrenamtliche Tätigkeit als Interessenvertreter für Menschen mit Körperbehinderung ist die Ratifizierung ein wichtiger Schritt, um den politischen und gesellschaftlichen Prozess für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe zu forcieren.
Konkret bedeutet das in Deutschland: Abschaffung von baulichen Barrieren, Integration von Kindern mit Behinderung in Regelschulen und Integration von arbeitssuchenden Menschen auf dem freien Arbeitsmarkt sowie gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen unserer Gesellschaft“.
Die 192 Mitgliedstaaten der Weltorganisation hatten die Konvention bereits im Dezember 2006 angenommen. Sie kann in Kraft treten, sobald 20 Länder sie ratifiziert haben. Die Konvention schreibt die Rechte behinderter Menschen erstmals in der Geschichte völkerrechtlich verbindlich fest. Nach UN-Angaben gelten etwa zehn Prozent aller Menschen als körperlich, geistig oder seelisch behindert.
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