(mas-kf/bsk-pr) „Wir erfüllen die Pflichtquote für schwerbehinderte Beschäftigte“, sagte der Beauftragte der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen, Staatssekretär Dieter Hillebrand am Mittwoch (30.4.) in Stuttgart. In der Sitzung des Ministerrats wurde der Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung Baden-Württemberg in den Jahren 2006 und 2007 vorgestellt.
„Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung hat sich weiter erhöht“, stellte Hillebrand zufrieden fest. Im Berichtszeitraum – den Kalenderjahren 2006 und 2007 – überschritt die Landesverwaltung erstmals die gesetzlich geforderte Fünf-Prozent-Marke. Demnach arbeiteten im jetzt zu bilanzierenden Jahr 2007 in der Landesverwaltung 11.828 schwerbehinderte Menschen. Hillebrand betonte: „Gerade dem Öffentlichen Dienst kommt in diesem Bereich eine Vorbildfunktion zu. Wir müssen unsere Anstrengungen verstärken, damit die Landesverwaltung auch weiter dieser Vorbildfunktion gerecht wird“, forderte der Staatssekretär.
Positiv wertete er, dass nahezu alle Ressorts die Beschäftigungsquote steigern konnten. Acht von zwölf Geschäftsbereichen erfüllen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen die Pflichtquote beziehungsweise lagen sogar erheblich darüber. So lag die Quote im Bereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales bei nahezu 13 Prozent und im Finanzressort bei fast acht Prozent. Insgesamt stieg die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten trotz Personalreduzierung im Jahr 2007 an. Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen erhöhte sich von 4,96 Prozent auf 5,09 Prozent.
„Positiver Nebeneffekt“, so Hillebrand, „ist, dass damit auch die Zahlung von Ausgleichsabgabe, die für die Nichterfüllung der Quote im Kalenderjahr 2005 noch 1.451.520,00 Euro betragen hatte, komplett entfiel. Dieser Einspareffekt für den Landeshaushalt konnte schon für das Kalenderjahr 2006 erzielt werden, damals war zwar die Quote nicht ganz erfüllt, doch führte die Möglichkeit, Werkstattaufträge absetzen zu können, zum Wegfall eines Zahlbetrages.“
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