
(bsk-iwi/bsk-pr/um) „Wir fordern von der Bundesregierung, die UN-Behindertenkonvention endlich zu ratifizieren und in deutsches Recht umzusetzen“ – Mit diesen Worten bringt Irmgard Winkler, stellvertretende Bundesvorsitzende des BSK, die Erwartungen des Verbandes auf den Punkt.
Sie bezieht sich damit auf die vor zwei Jahren von den Vereinten Nationen verabschiedete "UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen", mit der die Lebensqualität von behinderten Menschen weltweit verbessert werden soll.
Durch die Konvention mit ihren 50 Artikeln soll neben sozialen und politischen Rechten auch die Zugänglichkeit zu öffentlichen Verkehrsmitteln, die Teilnahme an politischen Prozessen und die soziale Integration verbessert werden.
„Darin werden die Ansprüche behinderter Menschen auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe in einer Art und Weise formuliert, wie es dies auf internationaler Ebene bisher noch nie gab“, erläutert Irmgard Winkler.
Ganz konkret schreibt die UN-Behindertenkonvention den Mitgliedsstaaten vor, Menschen mit einer Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen, dazu gehören bspw. Schule, Ausbildung, Beruf oder Gesundheitsvorsorge, wirksam zu integrieren. „Dies wäre ein kolossaler, lange ersehnter Erfolg für alle von Behinderung betroffenen Menschen und deren Angehörigen“ bemerkt Irmgard Winkler.
Bis zum 22. April 2008 haben bereits 127 Staaten die UN-Konvention unterzeichnet und sich damit verpflichtet, den Inhalt des Übereinkommens durch Ratifikation in nationales Recht umzusetzen. Sie tritt am 3. Mai 2008 in Kraft.
Niemals zuvor gab es ein Völkerrechtsdokument, in dem die Rechte behinderter Menschen so zukunftsorientiert, glaubwürdig und übersichtlich zusammengefasst wurden. Leitlinie des Vertragstextes ist eine Abkehr von einer Behindertenpolitik, die bisher vorrangig auf Fürsorge und Ausgleich vermeintlicher Fehlentwicklungen gerichtet war. Sie erkennt endlich Behinderung als positiven Bestandteil menschlichen Zusammenlebens an.
Mit ihrer Verabschiedung wurde ein bedeutender Beschluss für die weltweite Anerkennung und den Schutz der Rechte behinderter Menschen gefaßt. Irmgard Winkler: „Die jahrelangen Bemühungen der Selbsthilfeorganisationen, dazu zählt auch unser Verband, haben damit einen erfolgreichen Abschluss gefunden“. Damit die Menschenrechtskonvention in Kraft tritt, müssen mindestens 20 der 192 Mitgliedsstaaten das Dokument ratifizieren.
„Der BSK wird den Ratifikationsprozess begleiten und sich vor allem für die generelle, vollständige Umsetzung des Konventionsinhaltes einsetzen“ betont Irmgard Winkler.
Info:
Die UN-Behindertenkonvention steht im Zusammenhang mit weiteren internationalen Menschenrechtskonventionen, die im Gefolge der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 entstanden sind, so bspw.
Weltweit gelten etwa zehn Prozent aller Menschen - das sind 650 Millionen - als behindert - körperlich, geistig oder seelisch. Davon leben achtzig Prozent, das sind 400 Millionen - in Entwicklungsländern, oft unter menschenunwürdigen Bedingungen.
Neunzig Prozent der in Entwicklungsländern lebenden behinderten Kinder erhalten keinerlei Schulbildung.
Die Arbeitsübersetzung der UN-Konvention können Sie hier als pdf-Datei herunterladen
© BSK e.V. 2007-2008 | W3C XHTML 1.0 | W3C CSS 2.0 | W3C WAI-AAA |