Bericht zu Zuzahlungspflicht

Bericht zu Zuzahlungspflicht

Gesundheitsministerium kritisiert Bericht zu Zuzahlungspflicht

(par-cz/bsk-pr) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in einer Unterrichtung des Bundestages mitgeteilt (16/8652), dass es mit  dem Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen zu Ausnahmen von der Zuzahlungspflicht bei Medikamenten und zur Praxisgebühr unzufrieden ist.

In seiner Stellungnahme zu dem Bericht, schreibt das Ministerium, eine "inhaltliche Aufbereitung und Bewertung der Thematik" sei nicht gelungen. Der Bericht liefere nach Auffassung des BMG lediglich isolierte Tabellen mit kurzen Erläuterungen. Aus dem Bericht ließen sich "weder Schlussfolgerungen über Fehlsteuerungen der Zuzahlungsregelungen ableiten", noch bestätige er "die gegenwärtige Ausgestaltung als einen sachgerechten Ansatz", kritisiert das BMG. Aus diesem Grund schlägt das BMG die Beratung des Berichts im Ausschuss für Gesundheit unter Einbeziehung der Spitzenverbände vor. Nach Auffassung des BMG wäre zu klären, "ob ein erneuter Evaluierungsauftrag an den Spitzenverband Bund erteilt werden sollte oder das BMG einen entsprechenden Forschungsauftrag erteilen sollte".

Aus dem Bericht selbst geht hervor, dass im Jahr 2006 Zuzahlungen in Höhe von insgesamt 5,3 Milliarden Euro geleistet worden sind. Dies entspreche einem Betrag in Höhe von 105,73 Euro pro Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.