
(msn-mg/bsk-pr) Das mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Niedersachsen in Kraft getretene Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) regelt unter § 10, dass eine Landesbeauftragte / ein Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen von der Landesregierung bestellt wird.
Der amtierende niedersächsische Behindertenbeauftragte Karl Finke wurde nunmehr – dem Willen des Gesetzgebers folgend – zum „ Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen“ bestellt.
Dazu teilte das Büro des Landesbehindertenbeauftragten mit: „Die Menschen mit Behinderungen dürfen davon ausgehen, dass Karl Finke mit Unterstützung des – ebenfalls neu eingerichteten Landesbehindertenbeirats - weitere Akzente in der Behindertenpolitik setzen wird“.
Dabei gehe es vor allem darum, den im NBGG formulierten Zielen näher zu kommen: „Die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen“
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