„Häusliche Krankenpflege“

„Häusliche Krankenpflege“

Pressemitteilung von Silvia Schmidt, MdB

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses „Häusliche Krankenpflege“

(hg-ss/bsk-pr) Die Änderungen an der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) führen zu einer positiven Wirkung für Menschen mit Behinderung und sind in der Tat ein großer Erfolg. Fast wäre dieser jedoch versagt geblieben. Erst nach Intervention der Behindertenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion bei der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt Ende des vergangenen Jahres, waren beide Politiker übereingekommen, dass die Richtlinie gesetzeskonform auszugestalten ist. Ein Ausschluss von Häuslicher Krankenpflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, wie im Entwurf des G-BA zuerst vorgesehen, darf nicht sein. Das Gesetz zur Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) hat erstmals eine Öffnung der Häuslichen Krankenpflege eingeführt. Diesen Fortschritt sahen die SPD-Politikerin sowie einige Verbände der Behindertenhilfe bereits zu Beginn des Jahres gefährdet.

Dieses Ziel ist nun erreicht nachdem Ulla Schmidt Wort gehalten und sich für eine positive Änderung stark gemacht hat. Silvia Schmidt dazu: „Ich begrüße diese Änderung. Sie ist ein Erfolg und setzt um, was Bundesregierung und Regierungsfraktionen in der Gesundheitsreform 2007 gemeinsam verabredet hatten. Häusliche Krankenpflege soll unabhängig vom Aufenthaltsort des Patienten möglich sein und wird somit auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erbracht.“