(DBT/bsk-iwi) Berlin Die Bundesregierung will die monatlichen Renten für Contergan-Opfer anpassen. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes sieht eine Erhöhung um fünf Prozent ab dem 1. Juli 2008 vor.
Damit, so heißt es in der Begründung, entspreche man dem Auftrag des Deutschen Bundestages, die Renten an die Entwicklung der Löhne und Gehälter sowie der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes anzupassen.
Die letzte Rentenerhöhung für Contergan-Opfer erfolgte zum 1. Juli 2004.
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