(par-cz/bsk-pr) Im Februar informierte der Paritätische über die "Entwicklung eines neuen Begutachtungs-Instruments" (IPW Bielefeld und MDK Westfalen-Lippe), deren Zwischenergebnisse erstmals Mitte Januar präsentiert wurden. Das Abschlussgutachten für "Das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit" und den dazugehörigen Anlagenband sind nun öffentlich (Anlagen).
Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriff hatte sich in seiner letzten Sitzung Anfang März 2008 mit dem Abschlussbericht befasst.
Dabei wurde das Begutachtungsinstrument ausführlich vorgestellt und die Pretests ausgewertet. Grundsätzlich wurde festgestellt, dass die "Probe" - Begutachtungen im Vergleich zum bisherigen Verfahren praktikabel und realistisch sind. Die Problematik der Härtefälle/ besondere Bedarfslagen konnte bisher noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Die Hilfebedürftigkeit (Einstufung 7 und 8) müssen ebenfalls in der Hauptphase 2 erprobt werden. Die Gutachter werden mit dem neuen Instrument zu einer expliziten Entscheidung bei der Einschätzung des Rehabilitationsbedarfs "gezwungen".
Zur Thematik der Formulierung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit blieb die Frage nach der Einordnung im SGB XI (enger Begriff) oder alternativ im SGB I (weiter Begriff) und die Auswirkungen auf die Sozialversicherungszweige noch offen. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger kritisierten mögliche Auswirkungen über das SGB XI hinaus - hinein in das SGB XII und SGB IX. Auch diese Frage blieb offen und soll zu einem späteren Zeitpunkt im Beirat geklärt werden.
Die Hauptphase 2 startete am 01.03.2008. Dort werden über 1000 Versicherte nach dem neuen Instrument begutachtet. Erste Ergebnisse werden Ende Juni 2008 erwartet.
Das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit
Das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit - Anlagenband
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