(he-par/bsk-pr) Die mit der Gesundheitsreform 2007 eingeführte spezialisierte ambulante Palliativversorgung zielt darauf ab, dem Wunsch schwerstkranker Menschen zu entsprechen, in Würde und möglichst in der eigenen häuslichen Umgebung zu sterben.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Dezember 2007 zur Neufassung der Richtlinie zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Beschluss ist am 12. März 2008 in Kraft getreten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nach einer ersten Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgelegte Verordnung zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sachgerecht. Die Richtlinie sei flexibel und ermögliche eine Verbesserung der Versorgung, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/8042) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/7936).
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