(he-par/bsk-pr) Die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" sind im Januar 2008 neu veröffentlicht worden. Sie geben die Maßstäbe vor, die bei allen versorgungsärztlichen Begutachtungen zu beachten sind. Sie dienen den ärztlichen Sachverständigen und Gutachtern als Richtlinie für eine sachgerechte und bei gleichen Sachverhalten einheitliche Beurteilung und gewährleisten, dass die Behinderungen/ gesundheitliche Beeinträchtigungen angemessen und in sachgerechter Relation zueinander bewertet werden können.
Die Anhaltspunkte wurden 1916 durch den wissenschaftlichen Senat der Kaiser-Wilhelm-Akademie begründet und gelten wie untergesetzliche Normen, weil sie trotz fehlender Normqualität durch gleiche Maßstäbe bei der Beurteilung verschiedener Behinderungen eine dem allgemeinen Gleichheitssatz entsprechende Rechtsanwendung möglich machen.
Durch das Bundesversorgungsgesetz-Änderungsgesetz wird zum 01.01.2008 die verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage für die Herausgabe der Anhaltspunkte geschaffen (sog. Verrechtlichung).
Die neue vorliegende Auflage 2008 gilt, bis eine Neuauflage als Ergebnis einer systematischen Überarbeitung nach Maßgabe der nun zu erstellenden Verordnung vorliegen wird. Die Auflage 2008 enthält alle bis zum 31.12.2007 veröffentlichten Änderungen. Erforderlich werdende Änderungen werden durch Rundschreiben an die Länder, Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt und auf der Internetseite des BMAS bekannt gemacht.
Die Broschüre zu den Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit kann zum Preis von 13,50 Euro beim BMAS bestellt werden oder aber von der Homepage des BMAS heruntergeladen werden. Achtung die PDF-Datei umfasst 4,7 MB. Quelle BMAS
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