Altersgrenzen im ehrenamtlichen Engagement

Altersgrenzen im ehrenamtlichen Engagement

Altersgrenzen im ehrenamtlichen Engagement

Auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/8095) hat die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/8323) mitgeteilt, dass festgeschriebene Altersgrenzen im ehrenamtlichen Engagement beim Freiwilligen sozialen Jahr, dem Freiwilligen ökologischen Jahr und beim Schöffenamt bestehen.

Diese Altersbeschränkungen seien jedoch sachlich begründet, und da das Ehrenamt keine Erwerbstätigkeit darstelle, liege kein Verstoß gegen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor. Weitere Kenntnisse über die Handhabung in Vereinen, Verbänden und Institutionen habe die Bundesregierung nicht.