(bsk-hewi/bsk-pr) Im anhängenden Verkehrsblatt Nr. 8/2008 (pdf-Datei) vom 15.3.08 wurde jetzt die Änderung zur Auslegung der Richtlinie 2001/85/EG veröffentlicht. Damit wird die Benutzung von Stadtbussen für Rollstuhlnutzer erheblich erleichtert. Der BSK veröffentlicht zur umfassenden Information der Betroffenen hier den Originaltext aus dem Verkehrsblatt.
Besonders sollten alle Leser Punkt 2.1 beachten. Dort wird besonders auf die Verantwortung der Kommunen als Aufgabenträger und die der Verkehrsunternehmen hingewiesen. An diese Verantwortung sollten die Betroffenen und ihre Verbände Kommunalpolitiker und Verkehrsunternehmen immer wieder erinnern. Kein Nahverkehrsplan darf ohne die kritische Begleitung durch behinderte Menschen verabschiedet werden.
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