Rentenversicherung: Hinzuverdienstgrenzen
Pressenews / 18.3.2008
Die Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung 2008
(bmas/bsk-iwi) Mit Ausnahme der für das Jahr 2008 auf 400 Euro festgesetzten Hinzuverdienstgrenzen handelt es sich bei den Angaben um allgemeine Hinzuverdienstgrenzen, bis zu denen mindestens hinzuverdient werden kann.
Darüber hinaus gibt es individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die vom Entgelt der letzten Kalenderjahre abhängen. Dazu erhalten sie auch Auskunft bei Ihrer Rentenversicherung.
Altersrenten
Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr:
- Keine Einschränkung beim Hinzuverdienst
Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres:
- Vollrente: 400 Euro (West) / 400 Euro (Ost)
- Teilrente von 2/3: 484,58 Euro (West) / 425,92 Euro (Ost)
- Teilrente von 1/2: 708,23 Euro (West) / 622,49 Euro (Ost)
- Teilrente von 1/3: 931,88 Euro (West) / 819,07 (Ost)
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -
bei Rentenbeginn ab 2001
Rente wegen voller Erwerbsminderung:
- in voller Höhe: 400,00 Euro (West) / 400,00 Euro (Ost)
- in Höhe von 3/4: 633,68 Euro (West) / 556,97 Euro (Ost)
- in Höhe von 1/2: 857,33 Euro (West) / 753,55 Euro (Ost)
- in Höhe von 1/4: 1043,70 Euro (West) / 917,36 Euro (Ost)
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung:
- in voller Höhe: 857,33 Euro (West) / 753,55 Euro (Ost)
- in Höhe von 1/2: 1043,70 Euro (Ost) / 917,36 Euro (Ost)
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Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -
bei Rentenbeginn vor 2001
Erwerbsunfähigkeitsrente:
- 400,00 Euro (West) / 400,00 Euro (Ost)
Bei Überschreiten wird die Rente in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente gezahlt (unter Beachtung der für diese Rente geltenden Hinzuverdienstgrenze).
Berufsunfähigkeitsrente:
- in voller Höhe: 708,23 Euro (West) / 622,49 Euro (Ost)
- in Höhe von 2/3: 944,30 Euro (West) / 829,99 Euro (Ost)
- in Höhe von 1/3: 1167,95 Euro (West) / 1026,57 Euro (Ost)