(bsk-iwi) Bis zum 31. März 2008 haben alle Versicherten noch die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2007 zu zahlen.
Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hingewiesen. Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erhöhe sich die spätere Rente. Darüber hinaus können durch freiwillige Beiträge Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und Anwartschaften aufrecht erhalten werden.
Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Einzahlung nicht versäumen. Zwischen dem Mindestbeitrag, derzeit monatlich 79,60 Euro, und dem Höchstbeitrag von monatlich 1.044,75 Euro können die Beiträge frei gewählt werden. Übrigens gelten diese Grenzen gleichermaßen - in alten und neuen Bundesländern.
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