neues Pflegegesetz beschlossen

neues Pflegegesetz beschlossen

Bundestag hat neues Pflegegesetz beschlossen

(bsk-iwi) Rund 13 Jahre nach ihrer Einführung wurde die Pflegeversicherung reformiert. Die Reform sieht ab 1. Juli 2008 höhere Leistungen für Pflegebedürftige, Entlastungen für pflegende Angehörige und strengere Kontrollen der Pflegeheime vor.

Irmgard Winkler, stellvertretende Bundesvorsitzende: "Wir begrüßen, dass zusätzliche Betreuungskräfte für Heime finanziert, und dass Pflegeheime und Pflegedienste ab 2011 jährlich und unangemeldet kontrolliert werden sollen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung in der Pflege. Aufgrund des gegenwärtigen Pflegenotstandes in den meisten Pflegeheimen sowie der immer wieder aufs Neue bekannt werdenden skandalösen Vorkommnisse in einigen Heimen erachten wir eine sofortige  Durchsetzung der unangemeldeten Kontrollmaßnahmen für dringend notwendig."

Mit dem ab 1. Juli 2008 vorgesehenen Beitragsplus von 1,7 auf 1,95 Prozent des Bruttolohns soll bis zum Jahr 2015 die Pflege finanziert werden. Nach Schätzungen droht bis 2050 ein Beitragssatz von 2,5 bis 6,0 Prozent.

Die Leistungen in der ambulanten Pflege sollen bis zum Jahr 2012 stufenweise angehoben werden, und zwar

  • Pflegestufe 1    von   384 auf    450 Euro
  • Pflegestufe 2    von   921 auf  1.100 Euro
  • Pflegestufe 3    von 1.432 auf 1.550 Euro.

Das Pflegegeld für Angehörige, die zu Hause pflegen, soll in drei Stufen um durchschnittlich 30 Euro monatlich steigen. - Gegenwärtig werden zwischen 205 und 665 Euro pro Monat gezahlt.

Bei Demenz, Alzheimer oder geistiger Behinderung sollen die ambulanten Leistungen von 460 auf bis zu 2.400 Euro im Jahr steigen, auch für Menschen ohne Pflegestufe. Damit sollen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Heime zusätzliche Kräfte einstellen können.

Erstmals erhalten mit der Reform Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich für die Pflege ihrer Angehörigen bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen zu lassen. Dies mit Jobgarantie, aber ohne Bezahlung.

Auf die zügige Einrichtung eines bundesweiten, flächendeckenden Netzes von Beratungsstellen hat sich die Koalition leider nicht einigen können.