(bsk-iwi) Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hat die Abschaffung der Gutscheinregelung in der Pflegeversicherung gefordert, weil diese die selbstbestimmte Teilhabe verhindert.
"Diese Forderung von Frau Evers-Meyer können wir nur begrüßen. Auch für pflegebedürftige Menschen muss das Recht gewahrt werden, selbst entscheiden zu können, von wem und wo sie gepflegt werden wollen", so Irmgard Winkler, stellvetretende Bundesvorsitzende des BSK.
Seit dem 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch auf Persönliches Budget gegenüber allen Erbringern von Sozialleistungen, wie Eingliederungshilfe, Krankenversicherung, Rentenversicherung usw. Eine Ausnahme gibt es nur in der Pflege; hier sind statt Geldleistungen Gutscheine vorgesehen.
Das Persönliche Budget ist keine neue zusätzliche Leistung. Es ändert sich lediglich die Leistungsform. Dort, wo bisher Sachleistungen bezogen wurden, können sich Betroffene die Leistung als Geldbetrag auszahlen lassen. Sie haben dann die Möglichkeit, ihren Unterstützungsbedarf individuell einzukaufen.
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