Europäischer Aktionsplan

Europäischer Aktionsplan

Europäischer Aktionsplan 2008-2009

Situation von Menschen mit Behinderungen, Europäisches Jahr 2010 zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung

Info vom Büro Hubert Hüppe, Beauftragter der CDU/CSU-Fraktion für die Belange von Menschen mit Behinderung.

(bb-hh/bsk-pr) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages nimmt am Mittwoch, 12. März den Europäischen Aktionsplan 2008-2009 - Situation von Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union zur Kenntnis.

Die Tagesordnung können Sie hier finden: Tagesordnung.

Im Aktionsplan wird unter anderem auf die wirtschaftliche Dimension der Situation von Menschen mit Behinderungen hingewiesen:

„Im Jahr 2004 waren in der Dienstleistungsbranche für Menschen mit Behinderungen mehr als 8 Mio. Menschen beschäftigt, der Jahresumsatz in der EU-27 betrug 68 Mrd. EUR, und es wird erwartet, dass diese Zahlen weiter steigen".

Darüber hinaus weist die Kommission auf eine EU-weite Meinungsumfrage hin, nach der 91 % der befragten Bürger der Auffassung seien, dass „mehr Mittel in die Beseitigung physischer Hindernisse für Menschen mit Behinderungen investiert werden sollten,...".

Den Europäischen Aktionsplan 2008-2009 können Sie hier Aktionsplan.

Der Ausschuss berät daneben einen Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über das Europäische Jahr 2010 zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Den Vorschlag finden Sie hier: Vorschlag

Im Vorschlag heißt es unter anderem:

„Im Einklang mit den Prioritäten des Prozesses auf dem Gebiet des Sozialschutzes und der sozialen Eingliederung wird vorgeschlagen, die folgenden Themen in den Mittelpunkt des Europäischen Jahres zu stellen:
-...
- Eingehen auf die Bedürfnisse behinderter Menschen und sonstiger
gefährdeter Gruppen"

Zum zweiten Mal wird im Ausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und Anträge der Oppositionsfraktionen beraten.

Der Gesetzentwurf und die Anträge sind unter folgenden links zu finden:

„Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz)", BT-Drucksache 16/7439

Im Gesetzentwurf heißt es:

„...Daher werden strukturelle Änderungen in der Pflegeversicherung vorgenommen, die dem Grundsatz „ambulant vor stationär" stärker als bisher Rechnung tragen. Hervorzuheben sind insbesondere die Anhebung der Leistungsbeträge, vor allem im Bereich der häuslichen Pflege, sowie die Einführung eines Anspruchs auf Pflegeberatung (Fallmanagement)..." (S. 1).

Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/074/1607486.pdf

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/071/1607136.pdf

Antrag der Fraktion Die Linke

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/074/1607472.pdf

Antrag der FDP-Fraktion

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/074/1607491.pdf

Am Freitag, 14. März finden im Plenum die abschließenden Lesungen über den Gesetzentwurf der Bundesregierung und die Beratung der Anträge statt. Ebenso wird über den vierten Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung beraten.

Die Tagesordnung finden Sie hier:

http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/152.html

Der Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung ist hier

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607772.pdf

zu finden. Ausführungen zur „Berücksichtigung psychisch Kranker, geistig Behinderter und demenziell Erkrankter im Begutachtungsgeschehne der Medizinischen Dienste (Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz)" sind auf S. 22 des Berichts zu finden. Eine Übersicht zur Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger in den unterschiedlichen Leistungsarten der Pflegeversicherung finden Sie auf S. 62.