
(bsk-pr) Die Umsetzung der EU-Richtlinie im Öffentlichen Personennahverkehr war das Kernthema bei den Krautheimer Gesprächen, zu denen Hubert Hüppe, MdB und Beauftragter der CDU/CSU-Fraktion für die Belange von Menschen mit Behinderung, vom BSK-Vorstand am Freitag, 7. März, eingeladen wurde.
„Durch die EU-Richtlinie wurde eine einheitliche Regelung geschaffen, die keinesfalls zu einer Verschlechterung der Mobilität von Rollstuhlfahrer führen sollte. Die Praxis hat uns gezeigt, dass die vorgesehene Mindestanzahl von einem Stellplatz für Rollstuhlfahrer zu einer falschen Auslegung führte. Hier war eine Anpassung dringend nötig“ beschrieb Hüppe die Situation.

„Bereits im September haben wir zusammen mit den Behindertenverbänden auf diese Benachteiligung von betroffenen Menschen aufmerksam gemacht und vom Bundesverkehrsministerium eine Abänderung der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) gefordert“, so Hubert Hüppe. „Es geht nicht alleine darum, dass Rollstuhlfahrer mit dem Bus fahren können. Es geht auch um Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderung in der Öffentlichkeit“. Karl Finke, BSK-Vorstandsmitglied, unterstreicht diese Forderung „Teilhabe muss behinderten Menschen ermöglicht werden. Behindertenfahrdienste sind keine Alternative und eine Rückwärtsentwicklung“.
Mitte März soll die überarbeitete Beförderungsregelung veröffentlicht werden: „Wir warten alle gespannt auf die Verlautbarung im Verkehrsblatt“ kündigt Hüppe an.

Foto: die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes des BSK (vorne) Gerwin Matysiak, Irmgard Winkler und Wolfgang Bachelier, dahinter BSK-Vorstandsmitglie Karl Finke und Hubert Hüppe, CDU/CSU-Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Zum Artikel der Hohenloher Zeitung vom 10.03.2008: hier lesen
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