Treffen der Behindertenbeauftragten

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Treffen der Behindertenbeauftragten

Staatssekretär Dieter Hillebrand:

„Freiwillige Ernennung der Behindertenbeauftragten ist ein Meilenstein“

Erstes Treffen der Behindertenbeauftragten der Stadt- und Landkreise

(mfas/bsk-pr) „Das erste Treffen der Behindertenbeauftragten der Stadt- und Landkreise ist ein Meilenstein in der baden-würt­tembergi­schen Behindertenpolitik“, stellte der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Soziales und Beauftragter der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen, Dieter Hillebrand, in Stuttgart fest.

Auf seine Einladung trafen sich die bislang bestellten kommunalen Behindertenbeauftragten aus den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg am Freitag (7.3.) in der Landeshauptstadt. „Es ist ein sichtbares Zeichen einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabepolitik, wenn in 34 von 44 Stadt- und Landkreisen Behindertenbeauftragte aus Überzeugung und nicht nur auf Grund einer gesetz­li­chen Verpflichtung bestellt werden. Ich appel­liere daher an diejenigen Stadt- und Landkreise, die sich noch in der Diskus­sion befin­den, möglichst bald die Runde der Behindertenbeauftragten zu komplettieren“, so Hillebrand. „Ich freue mich, dass wir mit Unterstützung der Kommunalen Landesverbände das Netzwerk für die Interessen und Belange behinder­ter Menschen mit dem heutigen Tag ein entscheidendes Stück enger geknüpft haben.“

Politik für Menschen mit Behinderung sei eine Querschnittsaufgabe mit Bezug zu allen Lebensbereichen. „Dabei ist es ist für mich ein zentrales Anliegen, Betroffene auf allen Ebenen zu Beteiligten zu machen. Und dies erfordert die Nähe zum örtlichen Gemein­wesen und damit Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen vor Ort. Für meine Arbeit ist es mir wichtig, mit dem heutigen Tag mit den kommunalen Behindertenbeauft­ragten in einen Prozess des Dialogs und des gegenseitigen Austausches einzutreten.“, so der Staatssekretär. In diesem Zusammenhang appellierte er an die Behindertenbeauftragten, sich aktiv bei den Tagen der Menschen mit Behinderung vom 2. Bis 8. Mai, an denen landesweit über 200 Veranstaltungen geplant sind, einzubringen.

Zentrales Thema des ersten Austausches der Behindertenbeauftragten war der Rechts­anspruch für Menschen mit Behinderungen auf ein so genanntes Persönliches Bud­get als neue Leis­tungsform (SGB IX) seit Beginn dieses Jahres. Hillebrand bezeichnete das Persönliche Budget als wichtige Weichenstel­lung weg von der Fürsorge hin zur Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinde­rung. „Mit dieser neuen Leistungsform haben wir ein zukunftsweisendes Instru­ment, um den individuell unterschiedlichen Möglichkeiten, Wünschen und Bedürfnissen behinderter Menschen noch stärker als bei der reinen Sach- und Dienstleistung Rechnung zu tragen. Der Rechtsanspruch auf ein Persönli­ches Budget ist für mich Ausdruck ei­ner gleichberechtigten und selbstbestimmten ge­sellschaftli­chen Teilhabe. Für Leistungsträger, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinde­rung sowie deren Angehö­rige und Betreuer ist dies mit einer Neuorientierung verbun­den. Ich appelliere daher an alle Be­teiligten, bestehende Vor­behalte gegen diese neue Leistungsform abzubauen, die Chancen und Potenziale zu erkennen und zu nut­zen so­wie im Zweifel dem Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen den Vorrang einzuräumen. Die kommunalen Behindertenbeauftragten sind hierbei wichtige Aktiv­posten vor Ort, wenn es darauf ankommt, alle Maßnahmen der Re­habilita­tion und Teilhabe für behindere Menschen an den Zielen nach mehr Selbstbe­stim­mung und Eigenverantwortung auszurichten“, erklärte Hillebrand.

Das Persönlich Budget besitze das Potenzial für einen Zugewinn an persönlicher Le­bensführung, Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Daher er­hoffe er sich auch von dem heutigen Treffen der Beauftragten ein Signal für „Mut zu mehr Persönlichem Budget“, betonte der Staatssekretär. „Tragen Sie alle Ihren Teil dazu bei, dass das Persönliche Budget zum Erfolgsmodell wird“, forderte Hillebrand.