Staatssekretär Dieter Hillebrand:
(mfas/bsk-pr) „Das erste Treffen der Behindertenbeauftragten der Stadt- und Landkreise ist ein Meilenstein in der baden-württembergischen Behindertenpolitik“, stellte der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Soziales und Beauftragter der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen, Dieter Hillebrand, in Stuttgart fest.
Auf seine Einladung trafen sich die bislang bestellten kommunalen Behindertenbeauftragten aus den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg am Freitag (7.3.) in der Landeshauptstadt. „Es ist ein sichtbares Zeichen einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabepolitik, wenn in 34 von 44 Stadt- und Landkreisen Behindertenbeauftragte aus Überzeugung und nicht nur auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung bestellt werden. Ich appelliere daher an diejenigen Stadt- und Landkreise, die sich noch in der Diskussion befinden, möglichst bald die Runde der Behindertenbeauftragten zu komplettieren“, so Hillebrand. „Ich freue mich, dass wir mit Unterstützung der Kommunalen Landesverbände das Netzwerk für die Interessen und Belange behinderter Menschen mit dem heutigen Tag ein entscheidendes Stück enger geknüpft haben.“
Politik für Menschen mit Behinderung sei eine Querschnittsaufgabe mit Bezug zu allen Lebensbereichen. „Dabei ist es ist für mich ein zentrales Anliegen, Betroffene auf allen Ebenen zu Beteiligten zu machen. Und dies erfordert die Nähe zum örtlichen Gemeinwesen und damit Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen vor Ort. Für meine Arbeit ist es mir wichtig, mit dem heutigen Tag mit den kommunalen Behindertenbeauftragten in einen Prozess des Dialogs und des gegenseitigen Austausches einzutreten.“, so der Staatssekretär. In diesem Zusammenhang appellierte er an die Behindertenbeauftragten, sich aktiv bei den Tagen der Menschen mit Behinderung vom 2. Bis 8. Mai, an denen landesweit über 200 Veranstaltungen geplant sind, einzubringen.
Zentrales Thema des ersten Austausches der Behindertenbeauftragten war der Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen auf ein so genanntes Persönliches Budget als neue Leistungsform (SGB IX) seit Beginn dieses Jahres. Hillebrand bezeichnete das Persönliche Budget als wichtige Weichenstellung weg von der Fürsorge hin zur Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung. „Mit dieser neuen Leistungsform haben wir ein zukunftsweisendes Instrument, um den individuell unterschiedlichen Möglichkeiten, Wünschen und Bedürfnissen behinderter Menschen noch stärker als bei der reinen Sach- und Dienstleistung Rechnung zu tragen. Der Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget ist für mich Ausdruck einer gleichberechtigten und selbstbestimmten gesellschaftlichen Teilhabe. Für Leistungsträger, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige und Betreuer ist dies mit einer Neuorientierung verbunden. Ich appelliere daher an alle Beteiligten, bestehende Vorbehalte gegen diese neue Leistungsform abzubauen, die Chancen und Potenziale zu erkennen und zu nutzen sowie im Zweifel dem Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen den Vorrang einzuräumen. Die kommunalen Behindertenbeauftragten sind hierbei wichtige Aktivposten vor Ort, wenn es darauf ankommt, alle Maßnahmen der Rehabilitation und Teilhabe für behindere Menschen an den Zielen nach mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung auszurichten“, erklärte Hillebrand.
Das Persönlich Budget besitze das Potenzial für einen Zugewinn an persönlicher Lebensführung, Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Daher erhoffe er sich auch von dem heutigen Treffen der Beauftragten ein Signal für „Mut zu mehr Persönlichem Budget“, betonte der Staatssekretär. „Tragen Sie alle Ihren Teil dazu bei, dass das Persönliche Budget zum Erfolgsmodell wird“, forderte Hillebrand.
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