
(bsk-iwi - 06.03.2008) Die standardisierte Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs wird künftig von allen gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte ab dem Alter von 35 Jahren im Zwei-Jahres-Rhythmus übernommen.
Mit dieser Entscheidung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Hautkrebs in einem frühen Stadium behandelt und dann auch häufig geheilt werden kann.
Die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs kann nach entsprechender Fortbildung von Dermatologen (Hautärzten) und hausärztlich tätigen Fachärzten für Allgemeinmedizin, Internisten und Praktischen Ärzten vorgenommen werden.
Wenn ein Verdacht auf Hautkrebs besteht, wird dieser immer durch einen Dermatologen abgeklärt, zunächst durch die visuelle Untersuchung und gegebenenfalls durch eine erforderliche Gewebeentnahme. Der Beschluss tritt ab 1. Juli 2008 in Kraft.
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