Wieder freie Fahrt für Rollstuhlfahrer

Wieder freie Fahrt für Rollstuhlfahrer

ÖPNV/EU-Richtlinie

Überarbeitung der Beförderungsregelungen für Rollstuhlfahrer noch im März

Foto Gerwin Matysiak im ÖPNV Bus

(bbr-ke-m/bsk-pr) Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Karin Evers-Meyer (SPD) teilte am 4.03. in Berlin mit, dass bereits zum 15. März 2008, im Rahmen einer Verlautbarung im Verkehrsblatt, klar gestellt werde, dass Rollstuhlfahrer, für die kein nach der so genannten EU-Busrichtlinie (Richtlinie 2001/85/EG) gesicherter Stellplatz mehr frei ist, die ansonsten immer schon üblichen Stellplätze in Bussen benutzen dürfen.

Begleitet werde diese Klarstellung noch mit einer für den Sommer 2008 geplanten Änderung in § 34a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Das Bundesverkehrsministerium kommt damit einer Forderung der Behindertenbeauftragten und vieler Interessenverbände behinderter Menschen nach.

Die EU-Busrichtlinie sieht vor, dass in Bussen des Öf­fentlichen Personennahverkehrs mindestens ein spezieller Rollstuhlfahrerplatz eingerichtet werden muss. Die Umsetzung dieser Richtlinie in der StVZO hatte in Deutschland dazu ge­führt, dass Verkehrsunternehmen nur noch einen Rollstuhlfahrer mitgenommen haben.

"Die Pflicht zur Einrichtung eines Rollstuhlfahrerplatzes war ein wichtiger Fortschritt und ich  würde es begrüßen, wenn Busunternehmen mehr als den einen Pflichtplatz einrichten würden. Wichtig ist jedoch auch, dass es durch die EU-Richtlinie keine Verschlechterung für Rollstuhlfahrer gibt und sie weiterhin auch den Mehrzweckbereich nutzen können. Dies wird nunmehr sicher gestellt", so Evers-Meyer.