(ms-sa/bsk-pr) „Man fragt sich mit Beklemmung und Unverständnis, welches Frauenbild von dem obersten Repräsentanten der Landesregierung mit solchen Äußerungen vermittelt wird. Hier wird im Prinzip die Hälfte der Bevölkerung in Ostdeutschland unter Generalverdacht gestellt, sich leichtfertig gegen ein Kind zu entscheiden oder es nach der Geburt zu töten.
Die Tötung des eigenen Kindes ist eine der größten Verzweiflungstaten überhaupt. Wenn Frauen dies tun, dann kann das vielfältige Ursachen haben. Häufig sind sie psychisch krank oder sie befinden sich in einer vermeintlich ausweglosen sozialen Situation. Diese Frauen fühlen sich massiv alleine gelassen und sehen keine Unterstützung aus ihrem Umfeld.
Damit stellt sich vor allem die Frage nach den Vätern, die Herr Böhmer überhaupt nicht thematisiert. Was ist mit der Verantwortung der Väter, die in einigen Fällen von Kindstötungen nicht einmal etwas mitbekommen haben wollen von den Schwangerschaften ihrer Partnerinnen oder die ihnen massiv drohen, sollten sie ein weiteres Kind gebären? Wie kann angesichts dessen die Schuld einzig und allein bei den Frauen abgeladen werden?
Schon das Bundesverfassungsgericht erkannte in seinem Urteil, welches der Neufassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes 1995 vorausging, dass vor allem der Partner, die Eltern und auch die Arbeitgeber eine Schwangerschaft positiv annehmen müssen, damit es nicht immer wieder zu Schwangerschaftskonflikten oder Schlimmeren kommt.
Und hier liegt eines der großen Probleme: Trotz aller propagierter Familienfreundlichkeit kann es für Frauen offensichtlich nach wie vor eine Existenz bedrohende Situation bedeuten, ein Kind zu bekommen. Und hier ist die Landespolitik in der Pflicht mehr zu tun als bislang, insbesondere auch für die Gleichstellung von Frauen, anstatt mit vereinfachten Argumentationsketten Frauen in Misskredit zu bringen.“
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