(lsks-mue/bsk-iwi) Am 03.12.2007 wurde die Verordnung (EG) des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr vom 23.10.2007 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 24 Monate nach der Veröffentlichung in Kraft.
Die Verordnung enthält im Kapitel V auch Vorschriften über Rechte von Menschen mit Behinderungen im Eisenbahnverkehr. Nach Aussagen des Sächsischen Ministeriums Soziales strebt die Bundesregierung an, diese EU-Verordnung bereits vor In-Kraft-Treten im Dezember 2009 durch ein Gesetz zur Verbesserung der Fahrgastrechte in nationales Recht umzusetzen.
Wichtig erscheint dabei, dass die in der EU-Verordnung enthaltenen Rechte für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste dem erreichten Stand der Barrierefreiheit und den von den Behindertenvereinigungen in Deutschland verfolgten Zielen angepasst werden.
Das trifft insbesondere auf die Forderung zu, zumindest im S-Bahn und Regionalverkehr eine Nutzung schienengebundener Verkehrsmittel ohne Voranmeldung auch an solchen Bahnhöfen und Haltepunkten zu ermöglichen, die nicht über stationäres Personal verfügen.
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