ÖPNV für alle

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ÖPNV für alle

Sächsisches Projekt "ÖPNV/SPNV für alle"

(lsks-mue/bsk-iwi - 18.02.2008) Ein Projekt der LAG SH Sachsen, des BSK-Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen und weiterer Mitgliedsvereinigungen zur Förderung der Mobilität von Menschen mit Behinderung

  1. Ausgangspunkte
  2. Grundsätze zur Projektrealisierung
  3. Projektträger
  4. Weitere Projektträger
  5. Projektziele
  6. Projektzeitraum und -ablauf
  7. Mitwirkung und Kontakt
  8. Weitere (sächsische) Dokumente

1. Ausgangspunkte

Rund 25 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind ständig oder zeitweilig in ihrer Mobilität eingeschränkt. Ihre Teilhabe am Leben in den Gemeinschaften außerhalb des unmittelbaren Wohnumfeldes wird in starkem Maße davon bestimmt, ob und mit welchem Aufwand sie die öffentlichen Beförderungsangebote, insbesondere den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nutzen können. Für Menschen mit Behinderung ist der ÖPNV/SPNV oft die einzige Möglichkeit, größere Entfernungen zu überwinden, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Mit dem Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" wird das Ziel verfolgt, allen Menschen die Nutzung aller Angebote des ÖPNV/SPNV im Freistaat Sachsen zu ermöglichen.

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2. Grundsätze zur Realisierung des Projektes im Freistaat Sachsen

Die Projektgruppe fordert auf der Basis des Gleichstellungsgesetzes (BGG), des SGB IX sowie des „Gesetzes zur Verbesserung des selbstbestimmten Handelns von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen“ den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Freistaat Sachsen so zu gestalten, dass er für alle Bürger nutzbar ist.

Das heißt

  • eine Voranmeldung des Mitfahrwunsches ist im Bereich des ÖPNV/SPNV in der Regel nicht erforderlich;
  • jeder Haltepunkt, jeder Bahnsteig und jede Haltestelle wird aus dem öffentlichen Verkehrsraum heraus barrierefrei erreicht;
  • jeder Haltepunkt, jeder Bahnsteig und jede Haltestelle gestattet das Ein- und Aussteigen bzw. das Ein- und Ausfahren von Fahrgästen im Rollstuhl;
  • jedes Verkehrsmittel, jede fahrplanmäßige Verbindung ist nutzbar (bei Fahrgästen im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder mit Fahrrad: Wenn einer der vorgesehenen Standplätze verfügbar ist);
  • alle verkehrsrelevanten Informationen am und im Verkehrsmittel werden auch in einer für blinde/ sehbehinderte und gehörlose/ ertaubte/ schwerhörige Fahrgäste verständlichen Form bereitgestellt;
  • eine Begleitperson ist nicht erforderlich, wenn der Fahrgast das Ein- und Aussteigen bzw. Ein- und Ausfahren ohne eigene Begleitung bewältigen sowie die allgemeingültigen fahrgastbezogenen Anforderungen zur Beförderungssicherheit erfüllen kann.

Für die Beförderung von Personen im Rollstuhl werden bezüglich der Rollstuhlparameter Grenzen definiert, innerhalb derer diese Bedingungen gültig sein sollen.

Die Projektgruppe geht davon aus, dass Menschen mit Behinderungen am ÖPNV/SPNV nur umfassend teilnehmen können, wenn alle daran beteiligten Verkehrsunternehmen und Kommunen in einem überschaubaren Zeitraum einen einheitlichen technischen Standard realisieren.

Dieses Ziel soll in zwei zeitlichen und drei räumlichen Etappen erreicht werden.

Die wesentlichsten Mindestforderungen der Projektgruppe an die Gestaltung des ÖPNV/SPNV im Freistaat Sachsen sind in den Technischen Forderungen für einen „ÖPNV/SPNV für alle“ zusammengefasst. Grundlage dafür bilden die DIN 18024, die DIN 32984, der Entwurf der DIN 18030 sowie die Forderungen der Arbeitsgruppe ÖPNV des Nationalen Behindertenrates.

Entsprechend den durchgeführten Abstimmungen u. a. mit dem Sächsischen Ministerium Wirtschaft und Arbeit, dem Sächsischen Ministerium Soziales, den Regierungspräsidien und den Behindertenbeauftragten/ Behindertenbeiräten der Landkreise/ kreisfreien Städte sollen die in den Technischen Forderungen zum „ÖPNV/SPNV für alle“ enthaltenen Parameter Gegenstand der Technischen bzw. Qualitätsforderungen der Nahverkehrspläne und zukünftiger Förderungen u. a. nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz werden.

Damit soll auch erreicht werden, dass nur noch solchen Anbietern Leistungen im ÖPNV/SPNV übertragen werden, die diesem Standard entsprechen. Die Technischen Forderungen können außerdem als Grundlage für die zwischen den Verkehrsträgern und den Behindertenvereinigungen abzuschließenden Ziel- oder Mitwirkungsvereinbarungen zur Realisierung der Nahverkehrspläne dienen.

Die Projektgruppe stellt die Technischen Forderungen zum „ÖPNV/SPNV für alle“ allen am Problemkreis Barrierefreiheit und ÖPNV/SPNV mitwirkenden Selbsthilfevereinigungen sowie den weiter beteiligten Partnern als Diskussions- und Handlungsgrundlage zur Verfügung und wird sie entsprechend dem fortschreitenden Erkenntnisstand regelmäßig aktualisieren.

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3. Projektträger Gesamtprojekt

Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V.

Projektgruppe "ÖPNV/SPNV für alle"
Michelangelostr. 2 / Erdg.
01217 Dresden
Fon: 0351/ 47 93 50-0
Fax: 0351/ 47 93 50-17


Projektverantwortlicher: Dr. Peter Münzberg

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4. Weitere Projektbeteiligte

  • Mitgliedsvereinigungen der LAG SH Sachsen und ihre regionalen Untergliederungen
  • Sozialverband VdK Sachsen (regionales Teilprojekt in der Region Chemnitz/ Westerzgebirge/ Vogtland)
  • KB-Stellen für barrierefreies Planen und Bauen Dresden, Chemnitz und Leipzig
  • Verkehrsverbünde in Sachsen
  • Dresdner Verkehrsbetriebe AG
  • Deutsche Bahn AG
  • Freistaat Sachsen/ SMWA, SMS
  • Beauftragter der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Sächsischer Landesbeirat für Behindertenfragen
  • Landeshauptstadt Dresden
  • Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Die Koordinierung des Gesamtprojektes, seiner Einzelmaßnahmen und die Begleitung der Realisierung durch die LAG SH und ihre Mitgliedsvereinigungen erfolgt vorzugsweise in Form des ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements.

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5. Projektziele

In Umsetzung der Zielstellungen des Behindertengleichstellungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (BGG) und der Forderungen von Menschen mit Behinderung soll der ÖPNV/SPNV im Freistaat Sachsen und in seinen Regionen schrittweise so gestaltet werden, dass die Barrierefreiheit für alle Linien, Fahrzeuge, Haltepunkte und die zugehörigen Informationen durchgesetzt wird.

Dazu unterstützt und begleitet die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) die Realisierung folgender Schritte und Einzelmaßnahmen

  • barrierefreie Erreichbarkeit der Haltepunkte, Bahnhöfe und Bahnsteige vom öffentlichen Verkehrsraum;
  • barrierefreie Wechselmöglichkeit von einem zum anderen Verkehrsmittel;
  • barrierefreie Bereitstellung von Informationen zum ÖPNV/SPNV sowie am und im Verkehrsmittel;
  • Gewährleistung der sicheren Beförderung von mobilitätsbehinderten Fahrgästen;
  • Umsetzung der Barrierefreiheit als Zielstellung und Teilaufgaben zum „ÖPNV/SPNV für alle“ in den Nahverkehrsplänen;
  • Mitwirkung an der objektkonkreten Gestaltung von Haltepunkten, Bahnhöfen, Bahnsteigen, Linienführungen;
  • Mitwirkung an der Konzipierung und Erprobung neuer Fahrzeugtypen unter dem Aspekt der Barrierefreiheit;
  • Mitarbeit an Konzeptionen zur Vernetzung und Optimierung von Sonderbeförderungsformen mit dem ÖPNV/SPNV.

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6. Projektzeitraum und -ablauf

Das Projekt soll im Zeitraum 2003 – 2015 in zwei zeitlichen und drei räumlichen Etappen auf der Basis der zum Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ definierten Grundsätze und Technischen Forderungen realisiert werden.

Die erste zeitliche Etappe umfasst die Jahre 2003 - 2007.

Sie stützt sich im wesentlichen auf zum Teil, vor allem in den sächsischen Großstädten bereits erprobte und eingeführte, kostengünstige und kurzfristig realisierbare Lösungen, u. a. auf Nachrüstung vorhandener Fahrzeuge, Haltepunkte und Informationstechnik.

Die zweite zeitliche Etappe umfasst die Jahre 2008 - 2015 und bezieht sich auf technische Lösungen mit einem hohen Sicherheitsstandard und Komfort sowie auf einen minimalen Personalaufwand, u. a. durch Beschaffung neuer Fahrzeuggenerationen bzw. durch Neubau, umfassende Rekonstruktion und Modernisierung von Haltestellen- und Informationsanlagen.

Die erste räumliche Etappe umfasst die Landeshauptstadt Dresden, die zweite den Bereich des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO), die dritte alle Verkehrsverbünde bzw. Regionen des Freistaates Sachsen.

In der Etappe 2009 – 2015 ist zur Gestaltung eines länderübergreifenden barrierefreien Nahverkehrsraumes die Einbeziehung von Partnern aus der Grenzregion in Polen und Tschechien vorgesehen.

Für das Programm bis 2005/06 in der Landeshauptstadt wurde zwischen der DVB AG und der LAG SH ein Modellprojekt vereinbart, das u. a. von einer Arbeitsgruppe unter Leitung der LAG SH Sachsen und der Behindertenbeauftragten der Stadt Dresden begleitet wurde.

Eine vergleichbare Arbeitsweise wird in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates Sachsen auf der Basis der formulierten Grundsätze und Technischen Forderungen sowie in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Projektträgern und dem Gesamtprojekt empfohlen.

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7. Mitwirkung und Kontakt

Die LAG SH ist zur Realisierung des Projektes an der Mitwirkung vieler interessierter Bürger mit und ohne Behinderungen, an der Unterstützung durch wissenschaftliche Begleitung, an konstruktiven Vorschlägen zur praktischen Umsetzung der Projektziele sowie an der finanziellen Förderung des Vorhabens interessiert.

Ihre Mitwirkungsbereitschaft und weiteren Angebote, Ihre Hinweise, Vorschläge und Fragen zum Projekt sowie zu den angefügten Technischen Forderungen richten Sie bitte an die Koordinierungs- und Beratungsstelle für barrierefreies Planen und Bauen und behindertengerechte Verkehrsgestaltung (KB-Stelle) bei der

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V.
Koordinierungs- und Beratungsstelle barrierefreies Planen und Bauen
Michelangelostr. 2 / Erdg.
01217 Dresden
Fon: 0351/ 47 93 50-18
Fax 0351/ 47 93 50-17

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8. Weitere (sächsische) Dokumente

Artikel "ÖPNV für alle" - L&W, BSK-Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS)

Barrierefreie Haltestellen der Dresdner Verkehrsbetriebe (LSKS)

Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr

Flyer Rampen Deutsche Bahn, LSKS

Flyer Mobilitätstraining für Rollstuhlfahrer (LSKS)

Flyer ÖPNV für alle (LSKS)

Konzeption Modellprojekt "ÖPNV für alle" in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden (LSKS)

Beförderung von Personen im Rollstuhl im ÖPNV und SPNV im Freistaat Sachsen (LSKS)

Technische Forderungen "ÖPNV für alle" im Freistaat Sachsen (LSKS)

Vorankündigung - Landesweite Fachtagung 2008 in Dresden: Barrierefreier Verkehrsraum - "ÖPNV / SPNV für alle"

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