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Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich:

Gutachten führt zu Zwei-Klassen-Versicherten

(bag-s/bsk-pr) „Wenn das Gutachten so umgesetzt wird, wie vom wissenschaftlichen Beirat vorgeschlagen, wird das zu Versicherten 1. und 2. Klasse führen“, kommentiert Dr. Martin Danner –  gesundheitspolitischer Sprecher der BAG SELBSTHILFE –  das wissenschaftliche Gutachten für die Auswahl von 50 bis 80 Krankheiten zur Berücksichtigung im sogenannten „morbiditätsorientieren Risikostrukturausgleich“.

Der soll dafür sorgen, dass Krankenkassen mit besonders kranken und somit teuren Versicherten einen finanziellen Ausgleich erhalten, der aus dem Topf stammt, in den die Krankenkassen mit gesunden und gutverdienenden Versicherten einzahlen. Wer nun besonders krank ist, soll das Gutachten definieren.

So weist die BAG SELBSTHILFE in ihrer Stellungnahme unter anderem auf die Problematik der 4000 bis 5000 seltenen Erkrankungen hin, die im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats keine Berücksichtigung finden, obwohl teilweise sehr kostenintensive Behandlungen notwendig sind, wie das Beispiel der „Deutsche Dystonie Gesellschaft“ zeigt: „Die Arzneimittelkosten für die Behandlung der Dystonie mit Botulinumtoxin belaufen sich – je nach Schweregrad bzw. Lokalisation der betroffenen Muskel  - auf 2000 bis 5000 Euro pro Jahr. Hinzu kommen die Kosten für Physiotherapie und Rehabilitation. In manchen Fällen ist die operative Versorgung mittels tiefer Hirnstimulation (Hirnschrittmacher) einschließlich kontinuierlicher Nachsorge erforderlich. Die Behandlungskosten befinden sich im oberen Bereich der Kostenintensität und rechtfertigen eine Aufnahme in die Liste der 50 bis 80 Krankheiten zur Berücksichtigung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.“

Darüberhinaus kritisiert die BAG SELBSTHILFE in ihrer Stellungnahme, dass dem Gutachten Daten aus den Jahren 2005 und 2006 zugrunde liegen, die die Kostenentwicklung bis Jahr 2009 nicht ausreichend berücksichtigen. Mit seiner Entscheidung, Krankheiten über Diagnosegruppen zu definieren, die aus klinischer Sicht die Krankheit nicht exakt umfassen, habe der Beirat die Ebene der Empirie verlassen und der Beliebigkeit Tür und Tor geöffnet. Auch die Definition der Chronizität, die sich auf den Schluss gründet, die meisten typischen Akutdiagnosen seien bereits im zweiten Quartal abgeschlossen, während alle anderen Fälle als „chronisch“ anzusehen seien, geht an der Realität vorbei. „So ist die ‚Normale Betreuung während der Schwangerschaft Nr. 611’ zu 55,4 % chronisch, während der Lupus/Riesenzellarthritis/Bindegewebeserkrankungen Nr. 187’ nur zu 45,9 % die 2-Quartalsgrenze übertrifft. Das sind schon bizarre Blüten des Gutachtens“, hat die Deutsche Rheuma-Liga, Mitgliedsverband der BAG SELBSTHILFE, herausgefunden.

Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE ist es unverständlich, dass Erkrankungen wie Demenz, rheumatoide Arthritis, Psoriasis oder Asthma bronchiale nicht zu den für den Risikostrukturausgleich relevanten Krankheiten zählen sollen. Ursache dürfte unter anderem die bereits genannte nicht mehr aktuelle Datengrundlage des Gutachtens sowie die Nichtberücksichtigung von Untersorgungen sein.

Die BAG SELBSTHILFE e.V. – Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen – ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 101 bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen, 14 Landesarbeitsgemeinschaften und 4 Fachverbänden. Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE mehr als eine Million Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen sowie Sinnes-Behinderungen und Menschen mit unterschiedlichsten chronischen Erkrankungen zusammengeschlossen.

Elisabeth Fischer
BAG SELBSTHILFE e.V.
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