Falsche Umsetzung einer EU-Richtlinie und der StVZO durch kommunale Verkehrsbetriebe im öffentlichen Personennahverkehr
22.12.2007 (bsk-iwi) „Das ist ein Rückschritt in die 80er Jahre“ kommentiert Karl Finke, BSK-Vorstandsmitglied und Behindertenbeauftragter in Niedersachsen, die Situation vieler Rollstuhlfahrer in Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die künftig nur noch einen Rollstuhlfahrer in ihren Bussen befördern wollen.
Die EU-Richtlinie 2001/85/EG besagt, dass Busse im ÖPNV mindestens einen Platz für Rollstühle vorhalten müssen. Dieser Platz hat Mindeststellflächen und technischen Anforderungen zu entsprechen. Im Jahre 2005 wurde diese EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es erfolgte eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im § 34a, der dazu festschreibt, dass in Bussen nicht mehr Personen befördert werden dürfen, als im jeweiligen Fahrzeugschein Plätze eingetragen sind. Verstöße werden mit Bußgeldern sowie einem Punkt in der Flensburger Kartei geahndet.
Verkehrsbetriebe haben aufgrund der unklaren Formulierung im § 34a StVZO von vornherein nur die Mindestforderung - einen Rollstuhlplatz - im Fahrzeugschein ausgewiesen. Das wollen sie künftig auch nicht ändern. Das ist so nicht nur einfacher! Das ist vor allem billiger! Für die Verkehrsbetriebe, versteht sich. Die Rollstuhlfahrer bleiben sprichwörtlich auf der Strecke.
„Wir wollen die politischen Entscheidungsträger auffordern, endlich Klarheit zu schaffen“, so Karl Finke, „weil die unklaren Formulierungen den Verkehrsbetrieben die Möglichkeit eingeräumt haben, die StVZO zum Nachteil mobilitätsbehinderter Menschen auszulegen."
Es ist nicht nur scheinheilig, wenn sich Verkehrsbetriebe auf die EU-Richtlinie oder auf die StVZO berufen. Wenn Verkehrsbetriebe sich generell weigern, in ihren Bussen mehr als einen Rollstuhlplatz anzubieten, bedeutet das einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Auf diese Weise werden Rollstuhlfahrer eindeutig diskriminiert.
Dass es auch anders geht, zeigen Beispiele aus Sachsen, Niedersachsen und Bayern. Karl Finke: „Als eines der ersten Verkehrsunternehmen in Deutschland hat die niedersächsische „üstra“ auf die EU-Richtlinie reagiert. Die Hannoverschen Verkehrsbetriebe werden ab dem kommenden Jahr alle neuen Busse mit einem zweiten Stellplatz für Rollstühle ausrüsten.
Die Projektgruppe „ÖPNV für alle“ unter Leitung des BSK-Landesvorsitzenden Dr. Peter Münzberg hat für Sachsen einen Etappenplan mit den Verkehrsbetrieben vereinbart, der auch alle technischen Forderungen für Bus- und Schienenfahrzeuge einschließt. Danach gilt als grundsätzliche Forderung, dass Verkehrsbetriebe auf allen Linien (Stadt- und Regionalverkehr) Niederflurbusse mit klapp- oder anlegbaren Rampen einsetzen und bis zum Jahr 2015 generell alle Busse mit mindestens zwei Rollstuhlplätze auszurüsten haben. Halten sich einzelne Verkehrsbetriebe daran nicht, bekommen sie keine Förderung aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und darüber hinaus bliebe das jeweilige Verkehrsunternehmen bei der Neuausschreibung der Buslinien chancenlos.
Der BSK bereitet derzeit eine Podiumsdiskussion im baden-württembergischen Krautheim, Sitz des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., vor. Gemeinsam mit politischen Entscheidungsträgern und Verkehrsbetrieben will der BSK die rasche Klärung des untragbaren Zustandes einfordern. Foto: BSK
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