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Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus

Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2008

Foto Irmgard Winkler

26.01.2008 (bsk-pr) Mit dem Beginn der Naziregimes wurden in Deutschland Menschen mit Behinderungen diskriminiert. Bereits im Juli 1933 wurden sie durch das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" methodisch erfasst. Die Folge waren Zwangssterilisierungen.

Dem sogenannten „T4-Programm", ein durch die Nazis organisierter Massenmord, fielen ab 1939 über 100.000 Menschen mit Behinderung zum Opfer. An unzählige Menschen wurden „medizinische Versuche" durchgeführt, die Verstümmelungen und den Tod zur Folge hatten.

„Unverständlich ist nach wie vor, dass viele Wissenschaftler und Ärzte, die an den Menschenversuchen und -morden beteiligt waren, auch nach 1945 in Deutschland arbeiten durften", stellt Irmgard Winkler, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter, mit Blick auf den Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2008 fest.

„Im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, ist es unsere Verpflichtung, jegliche Herabsetzung und Benachteiligung von betroffenen Menschen zu unterbinden. Die Achtung und der Schutz der unantastbaren Menschenwürde sind in unserem Grundgesetz verankert. Das sollte uns allen in Anbetracht des Gedenktages bewusst sein", fordert Irmgard Winkler.

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