Barrierefreiheit

1. Sieger
Barrierefreies Ehrenamt
powered by
barrierefrei.de

Barrierefreiheit

Bei Sanierung von Bahnhöfen muss auch Barrierefreiheit hergestellt werden

bahnhof

(g-ks/bsk-pr) Angesichts des Plans der Deutschen Bahn AG, in den Jahren 2012 und 2013 vermehrt Bahnhöfe barrierefrei umgestalten zu wollen, erklärt die
behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Karola Stange: „Es ist vollkommen unverständlich, warum erst ab einem
Reiseaufkommen von 1.000 Bürgerinnen und Bürgern pro Tag Barrierefreiheit, u.a. durch Einbau von Aufzügen oder Anbringen von Rampen, hergestellt werden soll."

Wer drei Jahre nach Ratifizierung der UN-Konvention noch solche Maßstäbe zum Nonplusultra mache, verkenne, „dass jede Bürgerin und jeder Bürger, egal ob mit Kinderwagen, mit Rollstuhl oder Gehhilfe, egal ob Jung oder Alt, ein Recht haben muss, barrierefrei die Bahnsteige auch in kleineren Bahnhöfen oder Haltestellen zu betreten", sagt Stange.

Allein das Beispiel des Bahnhofs Vieselbach bei Erfurt zeige, dass die Investitionssumme nicht sachgerecht im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger eingesetzt wurde. Die Bahn habe eine Diskriminierung vieler Menschen bewusst in Kauf genommen, da die Bahnsteige z. B. für Rollstuhlfahrer nicht nutzbar sind. Im Sommer 2011 war mit einem großen zweistelligen Millionenbetrag der Bahnhof zwar saniert, aber nicht barrierefrei gestaltet wurden.

Die "1000er-Regelung" entsprang aus einer verlorenen Verbandsklage im Jahr 2005. Der BSK hatte damals in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte (BVKM) gegen die Umbaumaßnahme der Bahn am Bahnhof Oberkochen (Ostalbkreis) geklagt.

Dort war ein stufenloser Zugang beseitigt und durch Treppen ersetzt worden. BSK und BVKM waren mit einer Klage dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert, da das Gericht davon ausgegangen ist, dass erst ab einem Personenaufkommen von über 1.000 Fahrgästen am Tag die Barrierefreiheit notwendig sei.