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UN-Behindertenrechtskonvention

Bündnis der Verbände verfasst „Schattenbericht“

BRK-Plenum

(bsk-ce) Knapp ein halbes Jahr ist es her, da beschloss das Bundeskabinett den ersten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieser dient dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung als Bestandsaufnahme: Inwieweit wurde die UN-BRK in Deutschland bereits umgesetzt und wo hakt es noch? Behindertenpolitische Sprecher beklagen jedoch, dass die Bundesregierung in ihrem Staatenbericht zu sehr den Schwerpunkt auf ihre Fortschritte legt und somit den übrigen Aufholbedarf verschleiert. Die „Allianz der Zivilgesellschaft“, ein Zusammenschluss quer durch die Verbandslandschaft Deutschlands, wird deswegen einen Parallelbericht beim CPRD-Ausschuss einreichen, der als Monitoring-Stelle zur Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung fungiert. Hiermit plant die Allianz, die vermeintlichen Fortschritte der Bundesregierung kritisch zu würdigen und eine Bilanz zu ziehen.

Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), hält die Kritik durchaus für berechtigt: „Der Staatenbericht erweckt den Eindruck, dass es in Deutschland keinen Umsetzungsbedarf zur Konvention gibt und dass für behinderte Menschen alles zum Besten geregelt sei. Die Verbände in diesem Bündnis werden jedoch dafür sorgen, dass dieser Anschein mit sachlich fundierten Aussagen korrigiert wird.“

Die „Allianz der Zivilgesellschaft“, kurz BRK-Allianz, hielt am 19. Januar 2012 im Konferenzzentrum des DRK-Generalsekretariats in Berlin ihr erstes Plenum. Sie berief zunächst eine Arbeitsgruppe von sieben Verbandsvertretern. Zu deren Sprechern wurde Dr. Sigrid Arnade von der ISL und Dr. Detlef Eckert vom Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland (ABiD) auf der Gründungsversammlung gewählt. Die Verbände der Allianz wurden zudem in Teilbereichsgruppen eingeteilt, um nach ihren jeweiligen Fachgebieten zu recherchieren und Bericht zu erstatten. So beteiligt sich der BSK an der Gruppe 1 „Gleichstellung, Antidiskriminierung, Bewusstseinsbildung, Statistik“ an der Gruppe 4 „Barrierefreiheit – Teilhabe am politischen/öffentlichen/kulturellen Leben“ sowie an der Gruppe 9 „Gesundheit, Rehabilitation, Pflege“. Nach einem Vorstandsbeschluss vertritt Maik Nothnagel, sozialpolitischer Sprecher des BSK, den Bundesverband in der Allianz.

Neben dem BSK sind insgesamt 73 andere Nichtregierungsorganisationen an der Allianz beteiligt, darunter Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen, Behindertenselbsthilfe-Verbände und Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände, Fachverbände der Behindertenhilfe und der Psychiatrie sowie Elternverbände und die Gewerkschaften ver.di und DGB. Valentin Aichele, Leiter des CPRD-Ausschusses und somit Beobachter der UN, zeigt sich erfreut: „Ich begrüße die bevorstehende Gründung einer Allianz zur Parallelberichterstattung, die nicht mit einheitlicher, aber mit einer Stimme sprechen kann.“

Der Parallelbericht soll am Ende 30 bis 40 Seiten umfassen, allerdings stimmte die Allianz auch dafür, bis Mai 2013 einen Zwischenbericht beim UN-Menschenrechtsrat einzureichen. Zu dieser Zeit untersucht nämlich der Rat im Rahmen des UPR-Prozesses die Menschenrechtslage in Deutschland. Sollte der Rat angesichts des Zwischenberichts die Menschenrechtslage von Menschen mit Behinderung in Deutschland bemängeln, sähe sich die Bundesregierung zusätzlichem Druck zur Rechtfertigung ausgesetzt.

Die Allianzmitglieder haben sich zu weiteren Sitzungen zwischen Juni und November diesen Jahres verabredet. Die Geschäftsstelle der BRK-Allianz wird anteilig von Aktion Mensch gefördert. Weitere Informationen zu den Vorhaben und Zielsetzungen der Allianz können unter www.brk-allianz.de eingesehen werden.