(dbr/bsk-ce) „Die Patientenvertretung drängt seit 2004 vergeblich auf Maßnahmen zur Verbesserung zahnärztlicher Qualität“, erklärt Wolf-Dietrich Trenner, Sprecher der Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses im Unterausschuss Qualitätssicherung. Vorerst dürfte das Warten kein Ende nehmen, da die Bundeszahnärztekammer dem Gemeinsamen Bundesausschuss einen Richtlinienentwurf vorlegte, der die Pseudonymisierung von Patientendaten bereits in der Praxis vorschreibt. Sie beruft sich dabei auf den § 299 SGB V, der die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen dazu berechtigt, zum Zwecke der Qualitätssicherung Patientendaten zu erheben und zu verarbeiten. Insbesondere der Patientenvertretung wäre solch eine Pseudonymisierung ein Dorn im Auge, da Qualitätsprüfungen voraussetzen, dass die Unterlagen vollständig sind und zu den jeweiligen Patienten zugeordnet werden können.
Dies ist bei Ärzten seit geraumer Zeit gang und gäbe. Sie reichen stichprobenweise und ohne Pseudonymisierung Patientenunterlagen bei der Qualitätsprüfungskommission ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung ein. Diese der Qualitätssicherung zuträglichen Methodik könnte aber bald rechtswidrig sein, wenn der Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit die Rechtsauffassung der Bundeszahnärztekammer unterstützt.
Nun wird ein alternativer Entwurf der Kassenärztlichen Vereinigungen geprüft, der jedoch der Patientenvertretung nicht weit genug geht. Sie fordert, dass Zahnärzte und Ärzte zugunsten der Qualitätssicherung auf gleiche Weise kontrolliert werden, ehe der Gemeinsame Bundesausschuss seine Richtlinien auf Kosten der Patienten von Grund auf überholen muss. Nach Ansicht von Trenner steht es den Patienten zu, für ihre Beiträge auch Qualität zu bekommen: „Eine Qualitätssicherung ohne effektive Prüfungen ist nutzlos und keinen Euro Versichertengeld wert.“
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