ODEG und BKB

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ODEG und BKB

Barrierefreiheit im ÖPNV

ODEG fasst Barrierefreiheit ins Auge

ODEG

(bsk-ce) Am 16.01.2012 nutzte die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) die Gelegenheit, um Menschen mit Behinderung zu zeigen, wie ernst sie es mit der Barrierefreiheit in ihren Fahrzeugen meinen. Vertreter von zehn deutschlandweiten Verbänden, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung einsetzen, besichtigten an diesem Tag einen ODEG-Triebwagen vom Typ GTW im alltäglichen Betrieb.

Die Besichtigung schloss an Beratungsgesprächen zwischen der ODEG und den Verbänden an, die bereits seit einigen Monaten im Gange sind. Diese Gespräche sollen der ODEG vor allem dazu dienen, sich konstruktiver Kritik zu stellen und die Vorschläge der Verbände auf technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit zu prüfen. Für einen erfolgreichen Ablauf der Gespräche setzt sich das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e.V. (BKB) ein.

„Die bisherigen Gespräche haben gezeigt, dass unsere modernen Fahrzeuge trotz der angewandten EU-Normen zum Teil durch kleine Anpassungen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste noch weiter verbessert werden können“ sagte der Sprecher der ODEG-Geschäftsführung Arnulf Schuchmann, der bei allen Sitzungen anwesend war. „Wir haben aber auch deutlich gemacht, dass uns als Verkehrsunternehmen begrenzt Handlungsspielraum zur Verfügung steht.“

Beispielsweise könne die ODEG als Verkehrsunternehmen kaum Einfluss auf die Barrierefreiheit von Bahnhöfen ausüben, was wiederum an den Aufgabenträgern liegt, sprich den Ländern, die sich an die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz zu halten haben. Dieses Problem war akut am Tag der Besichtigung zu spüren: Da Lifts am Bahnhof fehlten, konnten einige Verbandsvertreter mit Behinderung nicht zum Ziel gelangen. Trotzdem waren alle Eingeladenen an den Gesprächen beteiligt, so auch Heike Witsch, Leiterin der BSK-Landesvertretung Schleswig-Holstein und BSK-Expertin für den barrierefreien, öffentlichen Personennahverkehr: „Es kommt durch, das vieles kaum machbar ist von der ODEG, da die Aufgabenträger sehr enge Grenzen setzen. Allerdings ließe sich das eine oder andere durchaus auch seitens der ODEG optimieren. Beispielsweise werden noch Rollstuhlrampen verwendet, die sich nicht am Fahrzeug befestigen lassen und deswegen wegrutschen können.“