
(dpa/bsk-pr/bsk-ce) Patienten sollen sich bei Behandlungsfehlern besser juristisch wehren können. Das sieht der Entwurf für ein Patientenrechte-Gesetz vor. Danach müssen die Krankenkassen künftig allen Versicherten, die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler werden, bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen helfen. "Wir sorgen dafür, dass die Krankenkasse verpflichtet wird, den Patienten zu beraten und zu unterstützen, seine Ansprüche geltend zu machen", sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) der "Süddeutschen Zeitung".
Laut Patientenorganisationen sterben pro Jahr etwa 17 000 Menschen an den Folgen ärztlicher Behandlungsfehler, berichtete die Zeitung. Rund eine Million erleiden zum Teil schwere Folgeschäden. Nach Angaben des Arbeitskreises Medizingeschädigter verlangen jährlich 30 000 Patienten Schadenersatz für Ärztefehler. Nur die Hälfte erhalte jedoch Recht.
Erst im Oktober 2011 wurde das Augsburger Klinikum zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro verklagt, da ein heute 11-jähriges Mädchen wegen eines Ärztepfuschs mit einer schweren Behinderung auf die Welt kam.
Der am 16.01.2012 verfasste Entwurf für das Patientenrechte-Gesetz vom Bundesministerium der Justiz und Bundesministerium für Gesundheit lasse jedoch nach Ansicht von Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE e.V., einiges zu wünschen übrig: „In dem Gesetzentwurf findet die von der BAG SELBSTHILFE seit langem geforderte Weiterentwicklung der Patientenbeteiligung überhaupt keine Berücksichtigung. Es ist unverständlich, warum im Gemeinsamen Bundesausschuss den Patientenvertretern und Patientenvertreterinnen noch nicht einmal ein Stimmrecht in Verfahrensfragen eingeräumt wird.“
Der BSK bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung im Bereich Medizin- und Ärztehaftungsrecht. Weitere Informationen darüber unter: 06294-4281-0.
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