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„Fernbuslinien ohne mobilitätseingeschränkte Fahrgäste?“

(bsk-pr) Über 3 Monate hat das Bundesverkehrsministerium gebraucht, um sich mit der Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PbefG) auseinanderzusetzen. Das Ergebnis ist denkbar dürftig. Auf der gestrigen Sitzung des Bundeskabinetts zum PbefG wurden keine Fortschritte in Richtung eines transparenten und praktikablen Rechtsrahmens für den Öffentlichen Personennahverkehr gemacht. (Lesen Sie dazu auch den die BSK-news vom 21.12.2011)

heike witsch

Heike Witsch, BSK-Expertin im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), fasst hier die Stellungahmen und Antwortschreiben aller beteiligten PolitikerInnen zusammen:

„Vorstand und Mitglieder des BSK haben in den letzten Monaten verstärkt Kontakt mit Politikern/Politikerinnen aus Bund und Ländern aufgenommen. Ziel war es, eine Verbesserung des Entwurfes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes – PbefG (Fernbusrichtlinie) zu erreichen in dem bisher die Voraussetzung der Barrierefreiheit bei Fernbussen und der erforderlichen Infrastruktur nicht vorgesehen ist.

Liest man die beim BSK eingegangenen Antworten aufmerksam durch, so muss man feststellen, dass der Inhalt die volle Bandbreite von völliger Unkenntnis (oder Ignoranz) über Rechtsgrundlagen aus BGG, LBGG der Länder und UN-Konvention bis zu einer eigenen Stellungnahme zum Entwurf der Fernbusrichtlinie, in der die Forderung nach Barrierefreiheit als Bestandteil des Rechtes auf Teilhabe eingefordert wird, dargestellt wird.

Nachfolgend einige Zitate aus den Antwortschreiben der PolitikerInnen:

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion NRW, Karl-Josef Laumann, schreibt : der Bundesrat hat sich in der 886. Sitzung am 23.September 2011 mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und in seiner Stellungnahme festgestellt, dass  „der Betrieb barrierefrei zu organisieren ist, soweit nicht nach Maßgabe der Genehmigung im begründeten Einzelfall Einschränkungen der Barrierefreiheit gestattet sind“. Ich kann mir keinen Grund für die Einschränkung der Barrierefreiheit vorstellen!

Die Senatskanzlei Bremen übersendet dem BSK ihre Stellungnahme zum Entwurf der Fernbusrichtlinie und schreibt darin u.a.: „ In allen Bereichen des öffentlichen Personenverkehrs ist die Teilhabe von Personen mit Mobilitätseinschränkungen zu ermöglichen. Die barrierefreie Nutzung des Systems Öffentlicher Personenverkehr ist im Rahmen einer gestuften Fristenlösung innerhalb von 10 Jahren  herzustellen (neue Fernbuslinien ab Inkrafttreten, Gesamtangebot inkl. ÖPNV bis 1.1.2022).

Auch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr in NRW spricht sich für diese Lösung aus und teilt mit, dass im Verkehrsausschuß der Alternativentwurf die Mehrheit gefunden hat, der Landesbehindertenbeauftragte NRW hat die Anfrage des BSK an den Beauftragten der Bundesregierung zuständigkeitshalber weitergeleitet. Seine eigene Meinung zum Thema Fernbusrichtlinie mochte er offensichtlich nicht mitteilen.

Der Beauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe,  schreibt :“Hierbei ist es  aus meiner Sicht mehr als offensichtlich, dass Rechtsänderungen notwendig sein werden, um die ungehinderte Mobilität von Menschen mit Behinderungen auch im Fernbusverkehr zu gewährleisten. Ich werde weiterhin nicht locker lassen und notfalls die Barrierefreiheit auch nochmals öffentlich einfordern.“

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag NRW, Dr.Gerhard Papke, schockiert mit seinem Schreiben sicher nicht nur behinderte Menschen. Er schreibt: „Im Bereich des Buslinienfernverkehrs ist zu berücksichtigen, dass hier Neuland betreten wird, wenn erstmals bundesweit Buslinienfernverkehr zugelassen wird. Würde diese neue Verkehrsform von vorneherein unter die Vorbedingungen  der Barrierefreiheit gestellt, wäre dies ein erhebliches Starthindernis. Hier stellt sich die Frage, ob wir eine neues Verkehrsangebot wirklich nur zulassen wollen, wenn es von vorneherein vollumfänglich auch für mobilitätseingeschränkte Bürger nutzbar ist.“ Die Forderung  behinderter Menschen nach Teilhabe begründet also ein Starthindernis! Ich würde das Starthindernis für eine zeitgemäße Fernbusrichtlinie eher in der mangelnden Kenntnis über die Inhalte von BGG und UN-Behindertenrechtskonvention sehen.

Noch unverständlicher ist die Antwort der Behindertenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gabriele Molitor. Die Brieftexte von Dr. Gerhard Papke (Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag NRW), Patrick Döring, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Gabriele Molitor sind fast deckungsgleich. Alle sprechen sich dafür aus, die neue Verkehrsform in der Startphase unter möglichst wenige Vorbedingungen zu setzen. Im Schlusssatz heißt es:“ Gleichzeitig bin ich der festen Überzeugung, dass sehr schnell viele Busunternehmen die Gelegenheit nutzen werden, um durch barrierefreie Reiseangebote eine positive „Visitenkarte“ für sich abzugeben.“ Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Unternehmen sich so verhalten. Wenn Busunternehmen Barrierefreiheit  für sich als Qualitätsmerkmal erkannt hätten, dann würden sie bereits jetzt im Überlandlinienverkehr darauf achten. Ausschlaggebend für die Fahrzeugausstattung ist im SPNV wie im ÖPNV und auch im Fernbusverkehr die gesetzliche Vorgabe. Gleiches gilt für die Umgestaltung der Infrastruktur. Von einer behindertenpolitischen Sprecherin einer Partei erwarten behinderte Menschen mehr Auseinandersetzung mit der Rechtslage und mehr Einsatz für die Verbesserung der Teilhabe.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass offensichtlich PolitikerInnen noch erheblichen Nachholbedarf in der Auseinandersetzung mit der neueren Rechtslage haben. Die Umsetzung von BGG und UN-Behindertenrechtskonvention fällt vielen sichtlich schwer. Auch die Probleme des Demographiewandels scheinen zwar bekannt zu sein, aber es sind nur wenige Schlussfolgerungen für das politische Handeln daraus gezogen worden.“

Heike Witsch, BSK-Expertin ÖPNV