Luftverkehrssteuer

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Luftverkehrssteuer

BSK fordert Befreiung von der Luftverkehrssteuer für Menschen mit Behinderung

Gerwin Matysiak

(bsk-pr) Die umstrittene Luftverkehrssteuer soll nach dem nun vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen ab 1. Januar 2012 verringert werden.

Demnach sollen für einen innereuropäischen Flug künftig nicht mehr 8, sondern nur noch 6,50 Euro anfallen. Flughäfen und Fluggesellschaften hatten massiv gegen die Luftverkehrssteuer protestiert.

„Wir fordern eine völlige Befreiung von dieser Steuer für Menschen mit Körperbehinderung, so lange bis der Flugverkehr für Gäste mit Behinderung barrierefrei gestaltet ist“, betont Gerwin Matysiak, Bundesvorsitzender beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK). Hintergrund dieser Forderung sind die zahlreichen Barrieren, denen gerade Rollstuhlfahrer als Flugreisende begegnen. Die Toilettenbenutzung im Flugzeug ist oft gar nicht möglich, noch ist die Mitnahme des eigenen Rollstuhls im Flugzeug gestattet. „Dafür ist die Steuerbefreiung als Nachteilsausgleich anzusehen. Eine Befreiung wäre zudem ein Anreiz für die Verantwortlichen, diese Missstände zu beseitigen“, so Matysiak.

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf beabsichtigt die Bundesregierung die Absenkung der Steuersätze für den Luftverkehr für das Jahr 2012. Die Einführung der Luftverkehrssteuer wird mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 am 9. Dezember 2011 beschlossen.